Niederschriften über die Beschlüsse des Betriebsausschusses 1; Bestellung einer Schriftführerin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/115 für den Betriebsausschuss 1 befasst sich mit der Niederschrift über die Beschlüsse des Ausschusses sowie der Bestellung einer Schriftführerin. Für die Sitzung am 13. Mai 2026 liegt ein entsprechender Beschlussvorschlag vor.
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung der Protokolle bildet § 58 Absatz 7 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist. Die Bestimmung der Schriftführung erfolgt dabei analog zu den Regelungen in § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung. Auf dieser Basis schlägt die Verwaltung vor, für die Sitzung am 13. Mai 2026 eine Person zur Schriftführerin zu bestellen.
Der Vorschlag wurde durch den zuständigen Beigeordneten und Stadtkämmerer vorgelegt. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Betriebsausschuss 1 ist als federführendes Gremium für die Beratung dieses Vorgangs zuständig.
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