Ernennung der Schriftführung und der stellvertretenden Schriftführung für den Betriebsausschuss 2 der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2026/039 wird die Bestellung der Schriftführung und der stellvertretenden Schriftführung für den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) der Stadt Castrop-Rauxel behandelt.
Auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel ist vorgesehen, in der Sitzung am 3. Februar 2026 eine Schriftführerin und eine stellvertretende Schriftführerin zu ernennen. Die rechtliche Notwendigkeit dieser Bestellung ergibt sich aus der Verpflichtung, über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu führen. Diese Protokolle müssen gemäß den geltenden Vorschriften sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der bestellten Schriftführerin unterzeichnet werden.
Die vorliegende Vorlage der Ersten Beigeordneten weist darauf hin, dass durch diese personelle Besetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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