Tempo 30 Recklinghauser Straße L658
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die verkehrsrechtliche Prüfung zur Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Recklinghauser Straße L658 abgeschlossen. Grundlage für die Untersuchung war ein Beschluss des Betriebsausschusses 1, der eine Prüfung der Möglichkeiten zur Senkung der Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h veranlasste. Dabei wurden die neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung herangezogen, welche Regelungen für den Bereich vor schutzbedürftigen Einrichtungen an Landesstraßen ermöglichen.
Die Untersuchung beschränkte sich auf den Abschnitt zwischen der B 235 und dem Ickernen Knoten. In diesem Bereich wurden zwei Spielplätze identifiziert, die jedoch keinen direkten Zugang zur Recklinghauser Straße besitzen; die Erschließung erfolgt über vorgelagerte Wege oder Parkflächen. Zudem konnte kein nennenswerter Ziel- oder Quellverkehr im unmittelbaren Straßenbereich festgestellt werden, wie etwa häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger oder erhöhter Bring- und Abholverkehr. Ein Kindergarten in diesem Abschnitt ist bereits durch eine temporäre Tempo-30-Regelung erfasst.
Da die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine weitergehende Anordnung nicht erfüllt sind, wird dem Betriebsausschuss 1 und dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Prüfung zur Kenntnis zu nehmen. Die Ergebnisse der verkehrsrechtlichen Untersuchung wurden durch die Polizei sowie den Landesstraßenbaubetrieb NRW bestätigt.
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