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Sitzungsvorlage

Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB hier: ehemaliges Postgebäude in der Innenstadt und ehemaliges Pfarrhaus in Deininghausen

2026/075 24.02.2026 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt eine Vorlage zur Anwendung neuer planungsrechtlicher Instrumente des Baugesetzbuchs vor, die durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus eingeführt wurden. Diese Regelungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung der Gemeinde zu Vorhaben nach § 36a BauGB, ohne dass eine Änderung bestehender Bebauungspläne erforderlich ist. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Leitlinien für eine einheitliche Anwendung dieser Instrumente.

Im Bereich des ehemaligen Postgebäudes in der Innenstadt sieht der Beschlussvorschlag den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor vor, um die Rahmenparameter der Projektentwicklung rechtlich zu sichern. Das Vorhaben umfasst den Abriss des Bestandsgebäudes und die Errichtung einer Blockrandbebauung mit Wohnungen in verschiedenen Größen, barrierefreien Angeboten sowie Anteilen am sozialen Wohnungsbau. Zudem sind Gewerbeeinheiten, Gastronomie und Pflegedienste geplant. Die Entscheidung über die Zustimmung nach § 36a BauGB soll auf Grundlage dieses Vertrages an die Verwaltung übertragen werden.

Des Weiteren wird die Zustimmung zur Nutzungsänderung des ehemaligen Pfarrhauses in Deininghausen zu Wohnzwecken beantragt, nachdem eine Kirchengemeinde eine entsprechende Bauvoranfrage gestellt hat.

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