Wahl einer Vorsitzenden / eines Vorsitzenden und stellv. Vorsitzitzende für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 4. Februar 2026 befasst sich mit der Wahl einer Vorsitzperson sowie stellvertretender Vorsitzpersonen. Gegenstand der Beratung ist eine neue Geschäftsordnung, insbesondere der neu zu beschließende § 7.
Nach dem Entwurf erfolgt die Wahl der Leitung aus der Mitte des Ausschusses. Es können eine oder mehrere Stellvertreterinnen und Stellvertreter bestimmt werden, wobei die Reihenfolge der Vertretung durch die Anzahl der erhaltenen Stimmen festgelegt wird. Der neue Paragraph regelt zudem das Verfahren zur Abberufung einer Vorsitzperson. Ein entsprechender Antrag muss von einer in der Hauptsatzung festgelegten Mehrheit der Mitglieder gestellt werden, wobei eine Frist von mindestens vier Tagen zwischen dem Antragseingang und der Sitzung einzuhalten ist. Für den Beschluss über die Abberufung ist eine Zweidrittelmehrheit der Ausschussmitglieder erforderlich.
Die Vorlage stellt diese Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung des Integrationsrates gegenüber, welche eine geheime Urwahl in zwei Wahlgängen vorsah. Finanzielle Auswirkungen durch die Neuregelung werden nicht verzeichnet.
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