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Sitzungsvorlage

Wahl eines beratenden Mitglieds und eines stellv. beratenden Mitglieds für den neu gebildeten Jugendhilfeausschuss

2026/043 26.01.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

✦ KI-Zusammenfassung

Im Anschluss an die Kommunalwahl am 14. September 2025 erfolgt die Neubildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Castrop-Rauxel. Die rechtliche Grundlage für diesen Prozess bilden das achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Nordrhein-Westfalen (AG-KJHG) sowie die Satzung des Jugendamtes der Stadt Castrop-Rauxel.

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll im Rahmen dieser Neubesetzung ein beratendes Mitglied sowie ein stellvertretendes beratendes Mitglied für den neu gebildeten Jugendhilfeausschuss wählen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 5 Abs. 1 Nummer 8 AG-KJHG, ist dem Jugendhilfeausschuss unter anderem eine Vertretung des Integrationsrates bzw. des Integrationsausschusses zuzuweisen. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird die Entscheidung über diese Besetzungen vorbereitet. Es entstehen durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

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