Wahl einer/einer Delegierten und Wahl einer/einer Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 4. Februar 2026 wird über die Besetzung von Vertretungen für den Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen beraten. Gegenstand der Sitzungsvorlage Nummer 2026/045 ist die Wahl einer Person als Delegierte sowie die Wahl einer Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet der Paragraph 6 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW. Dieser regelt, dass der Integrationsrat bzw. der zuständige Ausschuss die entsprechenden Delegierten und Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung benennen muss. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Durchführung dieser Wahl beantragt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Verfahren keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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