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Sitzungsvorlage

Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2025 Vorlage gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz

2026/132 27.04.2026 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich mit den Nebentätigkeiten und den damit verbundenen Vergütungen des Bürgermeisters für das Jahr 2025 auseinander. Die Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesges NRW. Dabei wird zwischen Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und eigentlichen Nebentätigkeiten unterschieden.

Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft als Teil des Hauptamtes gelten, beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 1.601,12 Euro. Diese Beträge wurden bzw. werden der Stadtkasse zugeführt. Zu diesen Vergütungen zählen unter anderem die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH sowie die Vorsitzfunktionen im Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel und beim Forum Castrop-Rauxel Betriebs GmbH.

Darüber hinaus wurden Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie weitere private Nebentätigkeiten ausgewiesen. Die Vergütungen aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, wie etwa die Mitgliedschaft im Rat der Emschergenossenschaft, beliefen sich auf 180,00 Euro und unterschritten die Grenze für eine Abführungspflicht. Weitere Einkünfte aus privaten Nebentätigkeiten, beispielsweise als Mitglied der Verbandsversammlung der Sparkasse Vest Recklinghausen, betrugen 3.493,39 Euro. Die Gesamtsumme der Vergütungen aus Nebentätigkeiten beläuft sich auf 3.673,39 Euro.

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