Hausordnung Obdachlosenunterkünfte
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration berät über die Neufassung der Hausordnung für die städtischen Obdachlosenunterkünfte in Castrop-Rauxel. Die vorliegende Vorlage sieht eine Überarbeitung der Fassung vom Januar 20erm 2020 vor, um die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken sowie ein geordnetes Miteinander und die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen sicherzustellen.
Die Regelungen gelten für alle städtischen Unterkünfte sowie deren Außenbereiche und sind für alle dort anwesenden Personen verbindlich. Die Verwaltung obliegt dem Bereich Migration und Obdachlosenhilfe. Die Hausordnung legt fest, dass die Stadt Castrop-Rauxel das Hausrecht ausübt und gegebenenfalls externes Sicherheitspersonal zur Überwachung der Einhaltung beauftragen kann. Zu den Verboten gehören unter anderem die Haltung von Tieren, das Rauchen sowie der Konsum oder Besitz von Alkohol und Drogen. Zudem sind Veränderungen an der Einrichtung, den elektrischen Anlagen oder den Heizsystemen ohne vorherige Zustimmung untersagt. Die Bewohner sind zur Einhaltung der Mittags- und Nachtruhe sowie zur Sauberkeit in den Gemeinschaftsräumen verpflichtet. Verstöße gegen die Hausordnung können einen Hausverweis oder den Verlust des Unterbringungsplatzes zur Folge haben.
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