Bestellung eines Schriftführers und eines Vertreters
✦ KI-Zusammenfassung
Im Schulausschuss steht die Bestellung eines Schriftführers sowie eines stellvertretenden Schriftführers zur Beratung an. Die Verwaltung schlägt hierfür zwei Personen für diese Funktionen vor.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den dortigen Regelungen ist über die Beschlüsse des Schulausschusses eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift muss sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, dass der Schulausschuss die vorgeschlagenen Personen als Schriftführer und als stellvertretenden Schriftführer bestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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