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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 'Abfallentsorgung' und Erlass einer Gebührensatzung zur Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung

2004/361

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der kommenden Sitzung die Gebührenbedarfsberechnung 2005 für die Abfallentsorgung zur Kenntnis nehmen und der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb beschlossenen Gebührensatzung zur Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung zustimmen.

Die vorliegende Berechnung weist eine Unterdeckung von etwa 8 Prozent aus. Als Ursachen für diese Differenz werden ein Rückgang des Behältervolumens, gestiegene Personalkosten sowie die im Vorjahr nicht beschlossene Kostendeckung angeführt, die zum Ziel einer ausgeglichenen Gebührenkalkulation geführt hatten. Aufgrund dieser Entwicklung sieht der Vorstand des EUV Stadtbetrieb eine Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2005 vor.

Die rechtliche Grundlage für das Verfahren ergibt sich aus der Kommunalunternehmenssatzung. Dem Verwaltungsrat obliegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen innerhalb seines Aufgabenbereichs. Da der Rat der Stadt gemäß der Satzung ein Weisungsrecht besitzt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Billigung bedürfen, ist die Zustimmung des Rates vor der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung erforderlich. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Haushalte wird in der Vorlage nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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