Gebührenbedarfsberechnung 'Stadtentwässerung' und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/363 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 zur Kenntnis nehmen und der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebs beschlossenen Gebührensatzung zustimmen.
Die vorliegende Berechnung sieht eine Anpassung der Gebührensätze vor. Die Schmutzwassergebühr sinkt von 1,68 € um 0,02 € auf 1,66 €. Gleichzeitig erhöht sich die Niederschlagswassergebühr von 0,64 € um 0,04 € auf 0,68 €. Diese Veränderung resultiert aus neuen Zurechnungskriterien im Vertrag mit der Emschergenossenschaft, die höhere Anteile bei den niederschlagswasserrelevanten versiegelten Flächen vorsehen. Dies führt zu einer Kostenverschiebung zugunsten des Niederschlagswassers.
Aufgrund dieser Entwicklung hält der Vorstand des EUV eine Satzungsänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2005 für erforderlich. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass solcher Satzungen zuständig. Da der Rat der Stadt ein Weisungsrecht besitzt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Billigung bedürfen, ist die Zustimmung des Rates vor der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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