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Sitzungsvorlage

Beschluss des Schulnamens der neuen Realschule

2004/292

✦ KI-Zusammenfassung

Der Schulausschuss der Stadt Castrop-Rauxel hat über die Namensgebung der neuen, zweizügigen Realschule entschieden. Die Schule soll unter der Bezeichnung Realschule 2 der Stadt Castrop-Rauxel (Sekundarstufe 1) mit Sitz in der Kleinen Lönsstraße 60 geführt werden. Die schulorganisatorische Genehmigung für die Errichtung der Schule wurde bereits durch die Bezirksregierung Münster erteilt. Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes ist für den Beginn des Schuljahres 2005/2006 vorgesehen.

Die Festlegung des Namens erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt, um das Anmeldeverfahren im März 2005, die Zuweisung der Lehrerbedarfsstellen durch die Bezirksregierung Münster sowie die Vergabe einer Schulnummer durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW zu ermöglichen. Da eine Beteiligung der schulischen Gremien aktuell nicht möglich ist, hat die Bezeichnung vorläufigen Charakter. Eine Änderung der Namensgebung kann erfolgen, sofern die Schulkonferenz dies zu einem späteren Zeitpunkt wünscht.

Die Kosten für die Beschaffung eines Dienstsiegels und der erforderlichen Schulstempel belaufen sich auf etwa 120 Euro und sind im Bereichsbudget gesichert. Hinsichtlich der Einzugsbereiche wird die Regelung der bestehenden Gymnasien angewandt, wonach für beide Realschulen im Stadtgebiet zunächst keine spezifischen Einzugsbereiche festgelegt werden. Eine Entscheidung über die zukünftige Beibehaltung dieser Regelung wird auf Basis der Anmeldeergebnisse getroffen.

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