Einbeziehung eines weiteren beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss Antrag des Stadtjugendringes Castrop-Rauxel e. V.
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtjugendring Castrop-Rauxel e. V. hat einen Antrag gestellt, die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses zu verändern. Konkret wird die Einbeziehung des Vorsitzenden des Stadtjugendrings als weiteres beratendes Mitglied in das Gremium beantragt.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben findet sich in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß § 4 Ziffer 3 Absatz h dieser Satzung besteht die Möglichkeit, nach Bedarf weitere sachkundige Personen in den Jugendhilfeausschuss zu berufen. Die Wahl dieser Mitglieder erfolgt durch den Rat der Stadt unter Einhaltung der Bestimmungen des AG-KJHG sowie der Gemeindeordnung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Vorsitzenden des Stadtjugendrings Castrop-Rauxel e. V. als beratendes Mitglied in den Ausschuss wählt. Mit der Umsetzung dieser Änderung ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss sowie in den Betriebsausschuss 2 vorgelegt und steht zur Entscheidung im Rat der Stadt.
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Dokumente
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