Entscheidungsbefugnis des Bürgerausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt befasst sich in seiner Sitzung am 24. Februar 2005 mit einer Neuregelung der Entscheidungsbefugnis des Bürgerausschusses bei der Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht eine Anpassung der Zuständigkeiten im Rahmen der Erledigung von Bürgeranträgen vor.
Nach dem Beschlussvorschlag erhält der Bürgerausschuss eine abschließende Entscheidungskompetenz für Anregungen und Beschwerden, sofern die entsprechende Entscheidung einstimmig gefasst wird. Im Falle eines Beschlusses, der lediglich mit der Mehrheit gefasst wurde, liegt die abschließende Entscheidungskompetenz beim zuständigen Betriebsausschuss. Zudem wird dem Bürgerausschuss die Möglichkeit eingeräumt, Angelegenheiten bei einer einstimmigen Entscheidung auch zur endgültigen Entscheidung an den zuständigen Betriebsausschuss weiterzuleiten.
Von dieser Neuregelung bleiben bestehende sondergesetzliche Zuständigkeiten, insbesondere die Kompetenzen des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses, unberührt. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Regelungen in die Zuständigkeitsordnung für den Rat aufzunehmen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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Dokumente
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