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Sitzungsvorlage

Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen einer Haushaltsüberschreitung (185.000,-- Euro) gemäß § 82 GO NRW (überplanmäßige Ausgabe) und im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit (5.000,-- Euro) - Bereich 'Hilfen zur Erziehung / Jugendarbeit'

2005/-014 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 24. Februar 2005 wird über die Genehmigung eines Haushaltsmittelzuflusses in Höhe von 190.000 Euro für den Bereich Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit beraten. Konkret betrifft dies die Haushaltsstelle für laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung.

Die Vorlage der Verwaltung begründet den Bedarf mit einer Zunahme von Unterbringungsfällen, die eine höhere Betreuungsintensität erfordern. Laut den Finanzcontrollingberichten des Jahres 2004 führten diese Entwicklungen zu Mehrausgaben in der genannten Höhe. Die Finanzierung der Überschreitung erfolgt durch eine Kombination aus überplanmäßigen Ausgaben und gegenseitiger Deckungsfähigkeit. Dabei werden 185.000 Euro durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle für Schlüsselzuweisungen gedeckt, während die verbleibenden 5.000 Euro durch Minderausgaben bei den laufenden Leistungen in der Vollzeitpflege bereitgestellt werden.

Durch diesen Mittelzufluss erhöht sich der Ausgabeansatz für die laufenden Leistungen in der Heimerziehung von 2.299.920 Euro auf 2.489.920 Euro. Da die Mehrausgaben den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreiten, ist gemäß der Gemeindeordnung NRW eine Entscheidung des Rates erforderlich.

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