Dieselrußfilter für städt. Fahrzeuge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/254 befasst sich mit der Nachrüstung von Dieselrußfiltern für die Fahrzeuge der Stadtverwaltung und der AöR EUV. Hintergrund ist ein Ratsbeschluss vom 30. Juni 2005, der die Prüfung der technischen Nachrüstbarkeit von Dieselfahrzeugen sowie die Verpflichtung vorsieht, bei Neuananschaffungen ab sofort nur noch Fahrzeuge mit Partikelfiltern zu erwerben.
Die Verwaltung berichtet, dass eine technische Prüfung der vorhandenen PKW und LKW bereits durchgeführt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass derzeit nur wenige Hersteller Nachrüstsätze anbieten können, da Spezialfahrzeuge für die Müllabfuhr und Straßenreinigung als Nischenmodelle gelten. Für die Umsetzung einer flächendeckenden Nachrüstung werden Kosten zwischen etwa 2.900 Euro für Kleintransporter und 10.000 Euro für Müllfahrzeuge veranschlagt. Eine vollständige Umrüstung des EUV-Fuhrparks würde Investitionen von circa 350.000 Euro erfordern.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Umrüstung nur dann wirtschaftlich sei, wenn die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Restwert stehen und eine verbleibende Einsatzzeit von mindestens vier bis fünf Jahren gewährleistet ist. Zudem besteht bei Nutzung nicht-autorisierter Zubehörsysteme das Risiko des Verlusts von Garantieansprüchen. Die Beschaffung von Neufahrzeugen erfolgt bereits unter Berücksichtigung der Partikelfilter-Anforderung, wobei die serienmäßige Verfügbarkeit dieser Technik teilweise erst für Ende 2006 erwartet wird. Ein Einsatz alternativer Kraftstoffe wie Bioethanol oder Rapsöl wird nach aktueller Einschätzung nicht unterstützt.
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