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Sitzungsvorlage

Erlass einer Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung, Grundstücksentwässerungsanlagensatzung sowie Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

2005/-025

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2005/-025 sieht die Verabschiedung einer Änderungssatzung vor, welche die Entwässerungsgebührensatzung, die Grundstücksentwässerungsanlagensatzung sowie die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung betrifft. Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel hat diese Änderungen bereits beschlossen, sodass nun die Billigung durch den Rat der Stadt erforderlich ist.

Grundlage für die Anpassung ist die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts bezüglich Anstalten des öffentlichen Rechts der Gemeinden. Nach dieser Rechtsprechung muss in den Gebührensatzungen die Anstalt des öffentlichen Rechts als die gebührenerhebende Behörde ausgewiesen werden, anstatt die Stadt als Gebührengläubiger zu benennen. Da die bestehenden Satzungen für die Entwässerungs-, Klärgruben- und Straßenreinigungsgebühren derzeit noch die Stadt als Gläubiger ausweisen, ist eine formale Korrektur notwendig.

Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung des EUV Stadtbetriebs ist dem Unternehmen das Recht eingeräumt, Gebührensatzungen für die übertragenen Aufgaben zu erlassen. Da dem Rat der Stadt jedoch ein Weisungsrecht bei der Erlassung von Satzungen zusteht, muss die vom Verwaltungsrat beschlossene Änderung vor der öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt bestätigt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für den Verwaltungsrat des EUV am 23. Februar 2005 und für den Rat der Stadt am 24. Februar 2005 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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