Gebührenbedarfsberechnung 2006 'Straßenreinigung' und Erlass einer Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/342 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 im Bereich der Straßenreinigung sowie mit der Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Berechnung zur Kenntnis nehmen und der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb beschlossenen Satzung zustimmen.
Die Neufassung der Satzung erfolgt aufgrund von Änderungen der Gebührensätze und der Reinigungsklassen. Laut der Gebührenkalkulation für 2006 sind bei den Gebühren für den Winterdienst Erhöhungen vorgesehen, während bei der Straßenreinigung Senkungen auftreten. In den Reinigungsklassen 1, 3 und 5 bleiben die Gebühren unverändert, in den Klassen 2, 4, 6 und 8 sinken sie.
Zudem sind verschiedene Straßen zum 1. Januar 2006 in neue Reinigungsklassen umzustufen. Dies betrifft unter anderem die Straßen Am Hügel, Am Feldhof, Am Steinhof, Bornstraße, Dammstraße, Eckenerstraße, Eilertstraße, Gustavstraße, Hagenstraße, Lessingstraße, Leveringhauser Straße, Recklinghauser Straße, Schultenstraße, Talstraße, Voerstestraße und den Westring.
Der Verwaltungsrat prüft zudem die Einführung einer neuen Reinigungsklasse 10, bei der der Winterdienst für bestimmte Bereiche, wie verkehrsberuhigte Zonen, auf die Anlieger übertragen werden soll. Eine Entscheidung hierüber hängt von der Wirksamkeit des Einsatzes von Feuchtsalz ab. Die Satzung bedarf der Billigung durch den Rat der Stadt.
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