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Sitzungsvorlage

Erlass einer Entwässerungssatzung

2005/343

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2005/343 befasst sich mit der Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der örtlichen Satzung an das am 11. Mai 2005 in Kraft getretene neue Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW).

Die Anpassung der Satzung ist notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben zur Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser sowie die entsprechenden Ausnahmevorschriften zu integrieren. Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes ist Abwasser, bestehend aus Schmutz- und Niederschlagswasser, grundsätzlich der Gemeinde oder der zuständigen Anstalt des öffentlichen Rechts zu überlassen. Eine Ausnahme besteht für Grundstückseigentümer, wenn nachgewiesen wird, dass das Niederschlagswasser gemeinwohlverträglich auf dem Grundstück versickert oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Für Grundstücke, deren Bebaubarkeit nach dem 1. Januar 1996 durch entsprechende Planungen begründet wurde, obliegt die Führung des Nachweises der Gemeinwohlverträglichkeit der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der Grundwasserstände. In allen anderen Fällen muss der Nachweis durch den Anschlussberechtigten erbracht werden.

Die Neufassung der Satzung enthält neben redaktionellen Änderungen diese gesetzlichen Neuregelungen in den Paragrafen 4, 6, 7 und 8. Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb hat die Satzung bereits beschlossen. Der Rat der Stadt soll der vorliegenden Satzung zustimmen, da ihm gemäß der Kommunalunternehmenssatzung die Billigung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung obliegt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.

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