Gebührenbedarfsberechnung 2006 'Klärschlammentsorgung' und Erlass einer Grundstücksentwässerungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/344 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Klärschlammentsorgung im Jahr 2006 sowie der Neufassung einer Satzung zur Grundstücksentwässerung. Laut der vorliegenden Berechnung sinkt der Gebührensatz für die Entsorgung von Klärschlamm von 53,94 Euro im Jahr 2005 auf 53,36 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2006.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die neue Satzung über die Entsorgung und Überwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Castrop-Rauxel. Die Überarbeitung der Satzung erfolgte aufgrund einer Änderung des Landeswassergesetzes sowie auf Basis der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Ein wesentlicher Inhalt der Neuregelung ist die Anpassung der Entleerungsintervalle für vollbiologische Kleinkläranlagen. Während die bisherige Satzung eine jährliche Leerung vorsah, sieht die neue Fassung für diesen Anlagen-Typ einen zweijährigen Abstand zwischen den Entleerungen vor.
Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebs hat die neue Satzung bereits beschlossen. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Rat der Stadt für die Billigung der Satzung zuständig, bevor diese öffentlich bekannt gemacht werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zur Kenntnis nimmt und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung zustimmt.
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