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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2006 'Stadtentwässerung' und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

2005/345

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2005/345 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 im Bereich der Stadtentwässerung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Laut der vorliegenden Berechnung ergibt sich für das Jahr 2006 eine Unterdeckung von etwa 6 Prozent. Als Ursachen für diese Entwicklung werden gestiegene Zinsaufwendungen, kalkulatorische Abschreibungen sowie Beitragserhöhungen der Emschergenossenschaft angeführt.

Um einen ausgeglichenen Gebührenhaushalt zu gewährleisten, sieht der Vorstand des EUV Stadtbetriebes eine Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2006 vor. Die Schmutzwassergebühr soll von 1,66 Euro auf 1,77 Euro pro Kubikmeter steigen. Die Niederschlagswassergebühr soll sich von 0,68 Euro auf 0,72 Euro pro Quadratmeter erhöhen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zur Kenntnis nimmt und der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes beschlossenen Gebührensatzung zustimmt. Die rechtliche Grundlage für den Erlass der Satzung durch den Verwaltungsrat ergibt sich aus der Kommunalunternehmenssatzung. Da der Rat der Stadt gemäß dieser Satzung ein Weisungsrecht besitzt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Billigung bedürfen, ist die Zustimmung des Rates vor der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung erforderlich.

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