Erlass einer Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/346 befasst sich mit der Neufassung der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Änderung ist die Anpassung der kommunalen Abfallentsorgung an die Bestimmungen des am 24. März 2005 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes hat die Neufassung der Satzung bereits beschlossen. Der Rat der Stadt soll dieser Satzung nun zustimmen. Die Anpassungen dienen dazu, den gesetzlichen Verpflichtungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nachzukommen, insbesondere hinsichtlich der Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten.
Die Neufassung sieht vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte im Rahmen der Sperrmüllabfuhr eingesammelt oder am Recyclinghof Pöppinghausen über separate Behältnisse angenommen werden können. Zudem werden Elektro- und Elektronikkleingeräte in haushaltsüblichen Mengen am Umweltbrummi entgegengenommen. Der Recyclinghof Pöppinghausen wird dabei als Sammelstelle gemäß den Vorgaben des ElektroG definiert. Die Satzung legt zudem fest, dass die Behältnisse für verschiedene Gerätegruppen, wie etwa Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte oder Telekommunikationsgeräte, bis zum 23. März 2006 bereitzustellen sind.
Nach Einschätzung der Verwaltung entstehen durch die Umsetzung des ElektroG keine zusätzlichen Kosten für die Gebührenpflichtigen. Die Entscheidung über die Satzung obliegt dem Rat der Stadt, der gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ein Weisungsrecht sowie die Pflicht zur Billigung grundsätzlicher Entscheidungen besitzt.
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