Einbeziehung eines weiteren beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/268 sieht die Einbeziehung eines weiteren beratenden Mitglieds in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel vor. Gemäß der Satzung für das Jugendamt besteht die Möglichkeit, nach Bedarf sachkundige Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss zu berufen. Die Grundlage hierfür bilden die Bestimmungen der Geschäftsordnung sowie die Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Im Rahmen der Neubildung der Arbeitsgemeinschaft 3 „Hilfen zur Erziehung“ in der laufenden Legislaturperiode schlägt die Verwaltung vor, den Vorsitzenden dieser Arbeitsgemeinschaft als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufzunehmen. Die Person bekleidet zudem die Funktion als Bereichsleiter im Westfälischen Heilpädagogischen Kinderheim Hamm.
Der Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt sieht vor, die entsprechende Wahl gemäß § 4 Ziffer 3 Absatz h der Satzung für das Jugendamt durchzuführen. Mit der Berufung in das beratende Gremium soll die fachliche Expertise der Arbeitsgemeinschaft im Ausschuss verankert werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Ergänzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. September 2005 vorgesehen, mit anschließender Weiterleitung an den Betriebsausschuss 2 sowie den Rat der Stadt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
- Jahresbericht Hilfen zur Erziehung 2004 02.09.2005
- Ferienprogramm 2005 - mündlicher Bericht - 06.09.2005
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) 09.11.2005
- Jugendförderplan 10.11.2005
- Anerkennung des interkulturellen Bildungs- und Fördervereins für Schüler und Studenten (IBFS) e. V. als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII 19.05.2005
- Teilplan Bedarfsplan - Tagesbetreuung von Kindern in Tageseinrichtungen 19.05.2005