Erlass einer 2. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/354 sieht die Verabschiedung der zweiten Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel vor. Ziel der Anpassung ist die Neugestaltung der Entgelttarife für Grünabfall, Altholz sowie gemischte Verpackungen, um diese an die veränderten Marktbedingungen anzupassen. Konkret sind Änderungen in den Positionen 1.1.1, 1.1.4, 5.2.9 und 5.2.10 der bestehenden Ordnung vorgesehen.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für die Festsetzung allgemeiner Leistungsentgelte im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, ist die vom Verwaltungsrat bereits beschlossene Änderungsentgeltordnung durch den Rat der Stadt zu billigen, bevor eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann.
Die Vorlage wurde für die Beratungsfolge im Verwaltungsrat am 1. Dezember 2005 sowie im Rat der Stadt am 15. Dezember 2005 vorbereitet. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Finanzen wird in der Vorlage nicht angegeben.
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