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Sitzungsvorlage

Anfrage des Schulausschussvorsitzers Herrn Berkel hier: Schulkleidung und Verbote an Schulen

2006/166

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2006/166 befasst sich mit der Anfrage des Schulausschussvorsitzers zu den Themen Schulkleidung und bestehenden Verboten an den Schulen der Stadt Castrop-Rauxel. Die Verwaltung beantwortet darin die Fragen, inwieweit sich Schulen mit dem Thema Schulkleidung befasst haben und welche Verbote an den Einrichtungen bestehen.

Nach Angaben der Verwaltung ist eine einheitliche Schulkleidung an der Mehrheit der Schulen kein Thema. An der Grundschule Deininghausen wurde nach Diskussionen in den Gremien auf eine Schulkleidung verzichtet. An der Elisabethschule sowie an der Realschule 2 soll das Thema im Schuljahr 2006/07 in den entsprechenden Gremien behandelt werden. Es wird auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen, wonach die Schulkonferenz eine einheitliche Schulkleidung empfehlen kann, sofern alle vertretenen Schülerinnen und Schüler zustimmen.

Hinsichtlich der Nutzung von Mobiltelefonen besteht an fast allen Grundschulen sowie an der Hans-Christian-Andersen-Schule ein Verbot. An der Marktschule Ickern ist das Mitbringen von Handys erlaubt, sofern diese während des Unterrichts ausgeschaltet bleiben. An den weiterführenden Schulen und der Europaschule ist das Mitführen von Mobiltelefonen ebenfalls gestattet, unter der Bedingung, dass die Geräte im Unterricht ausgeschaltet sind. Das Mitführen von Messern oder anderen Waffen ist an allen Schulen untersagt. Das Tragen von Springerstiefeln sowie von gewaltverherrlichenden Symbolen wird an den Schulen nicht erwünscht und durch pädagogische Maßnahmen unterbunden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 206 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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