Sitzungsvorlage
Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel Beisenherz Werner Sachverhalt Die 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung des EUV Stadtbetriebes wird erforderlich, da in der Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung des EUV Stadtbetriebes (Straßenverzeichnis) einige Ergänzungen vorzunehmen waren. Gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 1 der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel - Anstalt des öffentlichen Rechts - ist der Verwaltungsrat für den Erlass von Satzungen im Rahmen des übertragenen Aufgabenbereiches zuständig. Bezüglich des Erlasses von Satzungen hat der Rat der Stadt Castrop-Rauxel gem. § 9 Abs. 1 der o. g. Satzung ein Weisungsrecht. Vor der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung ist somit die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel zu billigen. Weiterer Bericht in der Sitzung. Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung des EUV
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