Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur)
Gremium: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Investitions-Dringlichkeitsliste 2012 der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2012/047 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2012/047 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Festlegung der Investitions-Dringlichkeitsliste 2012 für die Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat wird gebeten, die beigefügten Listen 1 bis 5 als verbindliche Grundlage zu beschließen.
Die Planung umfasst verschiedene Kategorien von Maßnahmen. Die Liste 2 beinhaltet teil- und unrentierliche Maßnahmen mit einem Auszahlungsbedarf von 8.990.369 €. Die Liste 3 umfasst rentierliche Maßnahmen in Höhe von 588.618 €. Der daraus resultierende Gesamtbetrag der Auszahlungen für diese beiden Listen beläuft sich auf 9.578.987 €. Zusätzlich sind in Liste 4 laufende Tilgungsleistungen in Höhe von 2.012.760 € aufgeführt.
Den geplanten investiven Einzahlungen in Höhe von 16.663.447 € steht ein Defizit gegenüber den notwendigen Auszahlungen gegenüber, weshalb eine Kreditaufnahme von 1.281.462 € erforderlich ist. Für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Listen 2 und 3 müssen die Vorgaben des Innenministeriums NRW sowie die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde durch den Landrat des Kreises Recklinghausen berücksichtigt werden. Zudem ist die Einreichung eines Haushaltssanierungsplans bei der Bezirksregierung Münster bis zum 30.06.2012 vorgesehen. Ein Bestandteil der Liste ist zudem die Maßnahme für einen muslimischen Waschraum auf dem Friedhof Merklinde.
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Hauptdokument|20120224093815|20120224093828|20120224093848|20120224093857|20120224093904
Beratungsfolge
- 07.03.2012 · Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur)
- 3Ladezonen Am Biesenkamp; hier: Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 10.01.2012Zur Vorlage · 2012/014 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2012/014 befasst sich mit der Einrichtung von Ladezonen im Bereich Am Biesenkamp. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der FDP-Ratsfraktion, welcher bereits am 10. Januar 2012 gestellt wurde.
Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Betriebsausschuss 1, der für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr zuständig ist. Die Beratung des entsprechenden Tagesordnungspunktes ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 7. März 2012 vorgesehen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht separat formuliert, sondern verweist auf den beiliegenden Antrag der Fraktion. Die Entscheidung über die Umsetzung der beantragten Maßnahmen im Bereich Am Biesenkamp obliegt dem zuständigen Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 07.03.2012 · Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur)
- 4Querungshilfe auf der Recklinghauser Straße; hier: Antrag der SPD- und Grünen-Ratsfraktionen vom 16.02.2012Zur Vorlage · 2012/050 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2012/050 befasst sich mit der Einrichtung einer Querungshilfe auf der Recklinghauser Straße. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag, der von den Fraktionen der SPD und der Grünen am 16. Februar 2012 gestellt wurde.
Der Antrag wurde dem Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) zur Beratung vorgelegt. Die Sitzung des Ausschusses zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes war für den 7. März 2012 angesetzt. Ein konkreter Beschlussvorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung der Maßnahme ist im beiliegenden Antrag der Fraktionen enthalten. Die Vorlage dient somit als Grundlage für die parlamentarische Beratung der vorgeschlagenen Verkehrsberuhigung oder Erleichterung der Straßenüberquerung in dem genannten Bereich.
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Beratungsfolge
- 07.03.2012 · Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur)
- 5Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel (Feuerwehrsatzung); Anpassung an die aktuelle GesetzeslageZur Vorlage · 2012/045 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2012/045 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Anpassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Neufassung ist die Angleichung an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Möglichkeit, bei Öleinsätzen den Straßenbaulastträger zum Kostenersatz heranzuziehen. Zudem wird die Zeitberechnung auf 15-Minuten-Abschnitte umgestellt, um den Gleichheitssatz zu wahren. Die Einsatzdauer umfasst dabei den Zeitraum vom Ausrücken bis zum Wiedereinrücken.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der neuen Feuerschutzsatzung durch den Rat vor. Der Kostentarif legt spezifische Stundensätze für Personal und Fahrzeuge fest, wobei die Kostenansprüche vier Wochen nach Zugang des Bescheides fällig werden. Für nicht explizit genannte Leistungen oder Geräte werden Kosten vergleichbarer Leistungen erhoben. Bei der Langzeitnutzung von Fahrzeugen oder Geräten, etwa für Ausstellungen, können mit der Feuerwehrleitung besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Hinsichtlich der Schadensregulierung müssen zurückgegebene Geräte in ordnungsgemäßem Zustand sein; Beschädigungen sind meldepflichtig. Der Kostenersatz umfasst Reparaturkosten oder den Zeitwert bei Ausmusterung. Die Haftung für Schäden aus der Inanspruchnahme der Leistungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zudem stellt der Kostenpflichtige die Stadt von Ansprüchen Dritter frei, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Feuerwehr vorliegt. Die neue Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die Fassung vom 11. Dezember 2007.
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- 07.03.2012 · Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur)
- 6Programm 'Jedem Kind ein Instrument'Zur Vorlage · 2012/051 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2012/051 sieht die Beendigung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ mit Ablauf des Schuljahres 2011/2012 vor. Die Betriebsausschüsse 1 und 2 empfehlen dem Rat der Stadt, diesen Beschluss zu fassen. Das Programm wurde seit dem Schuljahr 2008 von der Volkshochschule in Kooperation mit Castroper Musikschulen an den Grundschulen durchgeführt.
Die Finanzierung des Unterrichts basierte auf Zuwendungen einer Stiftung, Elternbeiträgen und geringen kommunalen Anteilen. Die Stadt übernahm jedoch die Kosten für die ab dem dritten Jahrgang eingeführten Orchester sowie einen Teil der Instrumentenbeschaffung. Laut Vorlage ist eine Fortführung aufgrund der Haushaltslage nicht mehr finanzierbar, da die kommunalen Eigenanteile nicht als unabweisbare Aufgabe eingestuft werden können. Da es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt handelt, die nicht zur Kernaufgabe der Volkshochschule gehört, soll das Projekt beendet werden.
Durch die Einstellung des Programms werden für das Wirtschaftsjahr 2012 Einsparungen bei Honoraren, Investitionsmitteln und Personalkosten erwartet. Für das Jahr 2013 werden die Einsparungen bei den Honoraren auf etwa 15.000 Euro, bei der Instrumentenbeschaffung auf 2.000 Euro und bei den Personalkosten auf 41.000 Euro geschätzt. Die Verwaltung prüft zudem, ob Teile der beschafften Instrumente den Grundschulen für eigene musikpädagogische Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden können. Über die Modalitäten der Beendigung wird die Verwaltung Gespräche mit der Stiftung führen.
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- 07.03.2012 · Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur)
- 7Flächennutzungsplan 2025 der Stadt Castrop-Rauxel hier: a) Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2012/031 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2012/031 befasst sich mit dem Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Stadt Castrop-Rauxel, welcher den Plan aus dem Jahr 1974 ablösen soll. Der Rat der Stadt soll über die Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen, die Umsetzung redaktioneller Änderungen sowie die Feststellung des Plans inklusive Begründung und Umweltbericht entscheiden. Zudem wird die Beauftragung der Verwaltung zur Vorlage bei den höheren Verwaltungsbehörden zur Genehmigung beantragt.
Als Planungsgrundlage dient eine Bevölkerungsvorausberechnung, die für das Jahr 2025 eine Einwohnerzahl von etwa 68.400 prognostiziert. Der Wohnbauflächenbedarf wurde nach Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) von 52,5 ha auf 40,8 ha korrigiert. Der Bedarf an Gewerbeflächen wird mit 28,5 ha angegeben, wobei die vorhandenen Reserven von 75,0 ha diesen Bedarf übersteigen. Der Plan stellt Einrichtungen des Gemeinbedarfs sowie sechs zentrale Versorgungsbereiche dar und legt zwei Konzentrationszonen für Windenergie fest. Zudem werden die Trassenverläufe der L 654n und B 474n übernommen.
Aufgrund regionalplanerischer Bedenken des Regionalverbands Ruhr wurden bestimmte Flächen, darunter eine Sonderbaufläche im Bereich B235/BAB 42 sowie Grünflächen am Hafen Pöppinghausen, als Weißflächen aus der Darstellung ausgenommen. Die Entwicklung der Gesundheitswirtschaft und der Grünflächen soll über eine spätere Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Nach der Beschlussfassung durch den Rat bedarf der Plan der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|20120201091043|20120201091418|20120201091426|20120201091434|20120201091457|20120201091517|20120201091542|20120201091106|20120201091119|20120201091151|20120201091202|20120201091232|20120201091330|20120201091350|20120201091409
Beratungsfolge
- 07.03.2012 · Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur)
- 8Anfragen der Ausschussmitglieder
- 9Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich