Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel (Feuerwehrsatzung); Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2012/045 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Anpassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Neufassung ist die Angleichung an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Möglichkeit, bei Öleinsätzen den Straßenbaulastträger zum Kostenersatz heranzuziehen. Zudem wird die Zeitberechnung auf 15-Minuten-Abschnitte umgestellt, um den Gleichheitssatz zu wahren. Die Einsatzdauer umfasst dabei den Zeitraum vom Ausrücken bis zum Wiedereinrücken.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der neuen Feuerschutzsatzung durch den Rat vor. Der Kostentarif legt spezifische Stundensätze für Personal und Fahrzeuge fest, wobei die Kostenansprüche vier Wochen nach Zugang des Bescheides fällig werden. Für nicht explizit genannte Leistungen oder Geräte werden Kosten vergleichbarer Leistungen erhoben. Bei der Langzeitnutzung von Fahrzeugen oder Geräten, etwa für Ausstellungen, können mit der Feuerwehrleitung besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Hinsichtlich der Schadensregulierung müssen zurückgegebene Geräte in ordnungsgemäßem Zustand sein; Beschädigungen sind meldepflichtig. Der Kostenersatz umfasst Reparaturkosten oder den Zeitwert bei Ausmusterung. Die Haftung für Schäden aus der Inanspruchnahme der Leistungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zudem stellt der Kostenpflichtige die Stadt von Ansprüchen Dritter frei, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Feuerwehr vorliegt. Die neue Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die Fassung vom 11. Dezember 2007.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 131402100045
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120214085719
Beratungsfolge
- 07.03.2012kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
- Investitions-Dringlichkeitsliste 2012 der Stadt Castrop-Rauxel 14.02.2012
- Programm 'Jedem Kind ein Instrument' 16.02.2012
- Querungshilfe auf der Recklinghauser Straße; hier: Antrag der SPD- und Grünen-Ratsfraktionen vom 16.02.2012 16.02.2012
- Flächennutzungsplan 2025 der Stadt Castrop-Rauxel hier: a) Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde 24.01.2012
- Ladezonen Am Biesenkamp; hier: Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 10.01.2012 11.01.2012
- Aufhebung des Durchfahrtsverbotes an der Thomasstraße 28.03.2012
Aus derselben Sitzung
- Ladezonen Am Biesenkamp; hier: Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 10.01.2012 Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur), 07.03.2012
- Investitions-Dringlichkeitsliste 2012 der Stadt Castrop-Rauxel Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur), 07.03.2012
- Querungshilfe auf der Recklinghauser Straße; hier: Antrag der SPD- und Grünen-Ratsfraktionen vom 16.02.2012 Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur), 07.03.2012
- Programm 'Jedem Kind ein Instrument' Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur), 07.03.2012
- Flächennutzungsplan 2025 der Stadt Castrop-Rauxel hier: a) Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur), 07.03.2012