Der Wahlprüfungsausschuss prüft die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom 14. September 2025, welche die Wahl des Bürgermeisters, des Rates der Stadt sowie des Integrationsrates umfassten. Gegen das Wahlergebnis wurde ein Einspruch erhoben. Der Einspruchsführer machte geltend, dass Wähler aufgrund von Stimmabgabevermerken an der Wahlteilnahme gehindert worden seien und dass die Zustellung von Briefwahlunterlagen zu Beeinträchtigungen geführt habe.
Die Prüfung des Einspruchs ergab, dass keine konkreten Angaben darüber vorlagen, wie viele Personen durch die genannten Umstände in ihrer Wahlmöglichkeit eingeschränkt worden seien. Bezüglich der Stimmabgabevermerke wies die Verwaltung darauf hin, dass der Wahlvorstand zur Vermeidung von Doppelabstimmungen handelt. Die Beanstandungen zu den Briefwahlunterlagen wurden als spekulativ eingestuft, da keine konkreten Fälle nachgewiesen werden konnten und die Rücklaufquoten im Vergleich zu Vorjahren im normalen Bereich lagen. Daher wird die Zurückweisung des Einspruchs vorgeschlagen.
Im Rahmen einer amtlichen Prüfung der Wahlhandlung wurden zudem keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl festgestellt. Die Wählbarkeitsbescheinigungen der Kandidatinnen und Kandidaten liegen ordnungsgemäß vor und die Feststellung der Ergebnisse durch den Wahlausschuss erfolgte korrekt. Auf Basis dieser Ergebnisse wird beantragt, die Wahl des Bürgermeisters, des Rates sowie des Integrationsrates für gültig zu erklären.