Ernennung eines Schriftführers sowie Stellvertreters für den Wahlprüfungsausschuss der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Wahlprüfungsausschuss der Stadt Castrop-Rauxel wird für die Sitzung am 21. Januar 2026 die Ernennung eines Schriftführers sowie einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters behandelt. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche vorschreiben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu führen sind.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung einer Person als Schriftführer und einer weiteren Person als Stellvertreter vor. Gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel muss das in Form eines Beschlussprotokolls erstellte Dokument sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der schriftführenden Person unterzeichnet werden. Die Besetzung dieser Funktionen hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 21.01.2026kein Ergebnis hinterlegt