Die Sitzungsvorlage 2002/065 behandelt das Planaufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 154 „Freizeit- und Sportzentrum am Stadtmittelpunkt“ in Castrop-Rauxel. Das 17,33 Hektar große Gebiet zwischen der B 235, der A 42 und der Grutholzallee soll eine Nutzung für Trendsportarten, Einzelhandel, ein Hotel und ein Konferenzzentrum ermöglichen. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan als Satzung beschließen und über die Berücksierung von Anregungen entscheiden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen von Trägern öffentlicher Belange sowie etwa 230 Bürgeranregungen geprüft. Die Verwaltung schlägt vor, die Anregungen der Industrie- und Handelskammer zur Präzisierung der Geschossflächen und zur Reduzierung der Verkaufsfläche von 15.500 m² auf 14.300 m² zu berücksichtigen. Bedenken der Handwerkskammer hinsichtlich der innerstädtischen Versorgungsstruktur werden mit dem Verweis auf die Begrenzung zentrenrelevanter Sortimente auf 700 m² entkräftet.
Verkehrstechnische Anpassungen an Lichtsignalanlagen und Fahrspuren sowie die Sicherstellung der Entwässerung über Grabensysteme zum Rauxeler Bach sind vorgesehen. Die Anforderungen des Landesbetriebs Straßenbau und der RWE Gas AG bezüglich Schutzstreifen und Verkehrsflächen werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Zudem wurden Maßnahmen zur Einhaltung von Immissionsrichtwerten, insbesondere zur Lärmminderung im Bereich des Krankenhauses, in den Planungsentwurf aufgenommen. Das Vorhaben wurde durch die Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes an die Ziele der Regionalplanung als allgemeiner Siedlungsbereich mit Zweckbindung für Freizeitanlagen ermöglicht.