Sitzung des Betriebsausschusses 1
Gremium: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
Tagesordnung
- 1Finanzcontrolling zum 01.11.2002Zur Vorlage · 2002/351 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2002/351 dient der Information des Betriebsausschusses 1 über den aktuellen Stand des Finanzcontrollings zum Stichtag 01.11.2002. Der vorliegende Bericht befasst sich mit der Überprüfung der finanziellen Lage innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ausschusses, welcher die Themen Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr umfasst.
Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Betriebsausschuss 1 den beigefügten Bericht zum Finanzcontrolling förmlich zur Kenntnis nimmt. Aus den Angaben zur finanziellen Auswirkung geht hervor, dass die Maßnahme eine haushaltsmäßige Berührung aufweist, wobei die konkreten Details hierzu im Sachverhalt des Berichts enthalten sind. Eine darüber hinausgehende Kostenentwicklung oder die Notwendigkeit von Zuschüssen wird in der Zusammenfassung der Vorlage nicht separat ausgewiesen. Die zuständige Fachabteilung hat die Unterlagen für die Sitzung am 03.12.2002 vorbereitet.
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- 2Antrag der CDU-Ratsfrakion vom 28.10.2002; hier: ''Prüfung des 15-Punkte Verkehrskonzeptes Frohlinde zur Verbesserung der Verkehrssicherheit''
- 3Gebührenbedarfsberechnung 2003 für den Unterabschnitt 730 ''Märkte''Zur Vorlage · 2002/349 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/349 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2003 im Unterabschnitt 730 „Märkte“. Der Betriebsausschuss I soll die vorliegende Berechnung sowie die dazugehörige Prüfbemerkung zur Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung sieht für das Jahr 2003 keine Notwendigkeit für eine Anhebung der Marktstandsgelder oder der Entgelte für Kirmesveranstaltungen. Eine Erhöhung der Gebührensätze soll nicht durchgeführt werden, um eine Reduzierung der Standflächen oder ein Fernbleiben der Markthändler zu vermeiden.
Die Kostenrechnung für das Jahr 2001 wies im Bereich der Wochenmärkte eine Unterdeckung auf, die unter anderem auf gestiegene Personalkosten durch den Wegfall von Lohnkostenbezuschussungen sowie auf die Kosten für die Marktreinigung zurückzuführen war. Für das Jahr 2003 wird jedoch eine vollständige Kostendeckung bei den Wochenmärkten erwartet. Dies soll durch sinkende Personalkosten infolge moderner Datenerfassungsgeräte sowie durch die vollständige Wirkung der Kostenreduzierung bei der Reinigung der Märkte in Habinghorst und Schwerin erreicht werden.
Im Bereich der Kirmesveranstaltungen wird für 2003 eine moderate Überdeckung prognostiziert. Durch die voraussichtlichen Ergebnisse soll der negative Bestand der Ausgleichsrücklage, der zum Jahresende 2002 voraussichtlich bei 25.467 € liegen wird, auf 20.420 € reduziert werden können.
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- 4Neuorganisation des Ordnungsaußendienstes und der Stadtwacht - Mündlicher Bericht -Zur Vorlage · 2002/350 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2002/350 befasst sich mit der Neuorganisation des Ordnungsaußendienstes sowie der Stadtwacht in Castrop-Rauxel. Der vorliegende Text dient als Grundlage für einen mündlichen Bericht im Betriebsausschuss 1, der für die Bereiche öffentliche Ordnung, Sport und Kultur zuständig ist.
In der Vorlage wird festgehalten, dass die geplante Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat und somit keine finanziellen Veränderungen im Haushalt zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 lediglich Kenntnis von der Neuorganisation der genannten Dienste nimmt. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung der strukturellen Änderungen ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen, da es sich primär um die Ankündigung eines mündlichen Berichts handelt. Die Vorlage wurde am 14. November 2002 erstellt und war für die Sitzung des Ausschusses am 3. Dezember 2002 vorgesehen.
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- 5Nutzungs- und Parkierungskonzept Altstadt unter besonderer Betrachtung des Altstadtkerns/Bereich MarktplatzZur Vorlage · 2002/333 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/333 des Betriebsausschusses 1 behandelt ein Nutzungs- und Parkierungskonzept für die Altstadt, mit Fokus auf die Neugestaltung des Marktplatzes und den Ausgleich wegfallender Stellplätze. Aufgrund eines vorliegenden Verkehrsgutachtens soll das Projekt einer Tiefgarage unter dem Marktplatz nicht weiterverfolgt werden. Stattdessen wird die Errichtung einer unterirdischen Parkierungsanlage im Bereich Viehmarkt geprüft, wobei die Anbindung als verkehrstechnisch vorteilhaft bewertet wird.
Die Verwaltung soll ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept erarbeiten, um dem prognostizierten mittelfristigen Defizit von etwa 280 Stellplätzen zu begegnen. Zur Entlastung des Straßenraums wird eine kostenpflichtige Bewirtschaftung für den Parkplatz Viehmarkt, den Parkplatz Am Stadtgarten sowie Teile der Straßen Am Stadtgarten, Wittener Straße und Viktoriastraße empfohlen. Der Parkplatz Herner Straße soll von dieser Regelung ausgenommen bleiben.
Für die Schaffung von 265 Stellplätzen werden die Standorte Marktplatz und Viehmarkt untersucht. Während am Marktplatz verschiedene Tiefgaragen-Varianten mit unterschiedlichen Investitionsvolumina vorliegen, erreicht der Standort Viehmarkt in der Gesamtbewertung die höchste Punktzahl. Da in den ersten zehn Jahren Liquiditätsdefizite entstehen, ist ein rentabler Betrieb ohne Eigenkapital oder Zuschüsse nicht möglich. Die Vorlage empfiehlt die Entscheidung über die Erweiterung der Kapazitäten am Viehmarkt sowie die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs für den Marktplatz. Zudem ist die Prüfung der Eigentumsverhältnisse und der Voraussetzungen für eine mögliche Überbauung des Viehmarktes vorgesehen.
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- 6Aufstellen von Infotafeln an Ortseingängen
- 7Brandschutzbedarfsplan der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2002/348 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/348 zum Brandschutzbedarfsplan der Stadt Castrop-Rauxel sieht verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung der Feuerwehraufgaben vor. Der Rat der Stadt soll beschließen, die Personalstärke der ersten ausrückenden Einheit auf neun Feuerwehrleute festzulegen. Für die Einrichtung einer Sondergruppe zur Sicherstellung von Verstärkungskräften sowie für die Beschaffung von Schutzausrüstung und Alarmierungstechnik ist ein Betrag von 20.000,00 € im Verwaltungshaushalt vorzusehen. Als Schutzziel ist definiert, dass die erste Einheit in 80 % der Einsätze innerhalb von 8 Minuten eintrifft, wobei eine Verstärkungseinheit nach weiteren 5 Minuten vor Ort sein soll. Zur Erreichung dieser Ziele sollen Kooperationen mit den Städten Recklinghausen, Datteln, Waltrop sowie den Berufsfeuerwehren Dortmund und Bochum geprüft werden. Für die Fahrzeugbeschaffung bis zum Jahr 2008 sind Mittel in Höhe von 1.915.000,00 € im Vermögenshaushalt einzuplanen.
Der Plan berücksichtigt die infrastrukturellen Gegebenheiten der Stadt, die über 51 km² Fläche und etwa 80.000 Einwohner verfügt. Die Aufgaben der Feuerwehr umfassen Brandeinsätze, technische Hilfeleistung, den Rettungsdienst sowie den vorbeugenden Brandschutz. Die Vorlage dokumentiert zudem die Einsatzstatistik der Jahre 1994 bis 2001 und weist darauf hin, dass die festgelegte Mannschaftsstärke in der Vergangenheit in bestimmten Stadtgebieten sowie zu unterschiedlichen Tageszeiten nicht durchgehend erreicht wurde. Zudem wird die Feuerwehr mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beauftragt.
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- 8Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Bäder (Bäderentgeltordnung)
- 9Satzung über die Benutzung der städtischen Bäder in Castrop-Rauxel (Bäderordnung)Zur Vorlage · 2002/335 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/335 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Benutzung der städtischen Bäder in Castrop-Rauxel, der sogenannten Bäderordnung. Die Verwaltung begründet die Neufassung damit, dass die bisherige Haus- und Badeordnung veraltet und in weiten Teilen überholt sei. Der Entwurf orientiert sich weitgehend an einem Muster der Fachgruppe Bäderbetrieb des Technischen Ausschusses der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die neue Bäderordnung in der vorgelegten Fassung verabschiedet. Die Satzung regelt die Regeln für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den städtischen Badeeinrichtungen. Zu den Inhalten gehören unter anderem Bestimmungen zum Zutritt, etwa das Verbot für Personen unter Alkoholeinfluss oder mit meldepflichtigen Krankheiten, sowie die Pflicht zur Begleitung von Kindern unter sieben Jahren durch eine volljährige Person. Zudem werden Regelungen zur Nutzung von Glaskonstruktionen, zur Nutzung von Musikwiedergabegeräten und zum Rauchverbot in den Hallenbädern festgelegt.
Die Satzung definiert zudem die Befugnisse des Badpersonals, welches das Hausrecht ausübt, und regelt die Haftung des Betreibers für Personen- und Sachschäden. Die neue Ordnung soll die bestehenden Satzungen aus den Jahren 1975 und 1988 außer Kraft setzen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 10Anfragen der Ausschussmitglieder
- 11Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich
- 3Bericht über Vergaben (über 25.000,00 € Auftragswert) gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung vom 29. Mai 2001nicht öffentlich