Im Kommunalwahlausschuss wird über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel am 26. September 2004 entschieden. Die vorliegende Tischvorlage der Rats- und Öffentlichkeitsarbeit mit der Nummer 2004/110 legt dar, dass die Verwaltung die eingereichten Wahlvorschläge auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft hat.
Die Wahlvorschläge der CDU, SPD, FWI, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der PDS erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sind zuzulassen. Demgegenüber stehen die Wahlvorschläge der Pro-Bürger-Partei (PBP) für die Wahlbezirke 5, 14, 16, 18, 19, 21, 22 und 23. Diese Vorschläge entsprechen nicht den Erfordernissen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung.
Grund für die Zurückweisung ist das Fehlen der erforderlichen Unterstützungsunterschriften. Da die PBP zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung oder in anderen zuständigen Gremien vertreten ist, müssen die Wahlvorschläge in Wahlbezirken bis zu 5.000 Einwohner von mindestens fünf Wahlberechtigten persönlich unterzeichnet sein. Für die genannten Wahlbezirke der PBP liegen diese Unterschriften nicht vor. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Zulassung der Wahlvorschläge unter der Einschränkung vor, dass die entsprechenden Vorschläge der PBP zurückgewiesen werden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme liegt nicht vor.