Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur)
Gremium: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Budgetentwicklung 2005; hier: Betriebscontrolling zum 01.08.2005Zur Vorlage · 2005/246 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/246 dient der Information des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) über die aktuelle Budgetentwicklung im Jahr 2005. Gegenstand der Vorlage ist das Ergebnis des Betriebscontrollings zum Stichtag 01.08.2005.
Der Bericht umfasst die finanzielle Überprüfung der Betriebsabläufe und liegt der Vorlage als Anlage bei. Aus den bereitgestellten Informationen geht hervor, dass die Vorlage keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 den beigefügten Bericht zum Finanzcontrolling lediglich zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Verwaltung hat die Unterlagen für die Sitzung am 07.09.2005 vorbereitet.
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- 3Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2004; hier: Maßnahmen zur künftigen Verkehrssituation in Henrichenburg-MitteZur Vorlage · 2005/241 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/241 befasst sich mit der zukünftigen Verkehrssituation im Bereich Henrichenburg-Mitte, insbesondere an der Kreuzung B235, Freiheitstraße und Hagenstraße. Ein Vorschlag für einen Kreisverkehr an dieser Stelle wurde bereits geprüft; die Verkehrsbelastung liegt nach aktuellen Daten bei etwa 21.500 Kfz pro 24 Stunden und soll künftig auf etwa 25.000 Kfz ansteigen, was die Kapazität eines stadtverträglichen Kreisverkehrs überschreiten würde.
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, die Verkehrsflussgestaltung nach der Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes in Henrichenburg mit den zuständigen externen Vertretern des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW zu klären. Die Ergebnisse des neuen Nahverkehrsplans des Kreises Recklinghausen zu den künftigen Busanbindungen werden bis Frühjahr 2006 erwartet.
Aufgrund laufender Großbaustellen im Bereich der B235 sowie von Kanalbaumaßnahmen in angrenzenden Wohngebieten war eine aktuelle Erhebung von Verkehrsdaten bisher nicht möglich. Zudem müssen sich die Verkehrsströme durch die neuen Einzelhandelseinrichtungen erst stabilisieren. Die Verwaltung plant, eine Verkehrsuntersuchung für Henrichenburg als Bestandteil eines stadtweiten „Masterplans Mobilität“ durchzuführen. Dieser Plan soll auch die Auswirkungen von Wohnbauentwicklungen und Gewerbeflächen sowie mögliche Entlastungseffekte durch die B474n berücksichtigen. Der Betriebsausschuss 1 nimmt zur Kenntnis, dass eine Erhebung der Verkehrsdaten und Prognosebelastungen erst ab 2006 im Rahmen dieses Masterplans erfolgen kann.
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- 4(ohne Titel)
- 5(ohne Titel)
- 6(ohne Titel)
- 7GehwegparkenZur Vorlage · 2005/259 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbesichtigung haben die Verkehrsbehörde, die Polizei, der Eigenbetrieb EUV, die Feuerwehr und das Tiefbauamt verschiedene Straßenzüge in den Ortsteilen auf die Eignung für das Parken auf Gehwegen überprüft. Die Vorlage 2005/259 legt die Ergebnisse dieser Untersuchung sowie die geplanten Maßnahmen für den ruhenden Verkehr dar.
Im Holderweg soll ab der Hausnummer 12 bis zur Einmündung zum Pappelweg eine Beschilderung zum halbseitigen Parken auf Gehwegen aufgestellt werden. Am Pappelweg sind zudem Bordsteinkanten vor Müllcontainer-Stellplätzen abzusenken, um die Entsorgung durch den Eigenbetrieb EUV zu ermöglichen. Im Erlenweg wird die Einrichtung von Haltverboten vor einem Altenheim empfohlen, um die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen sicherzustellen.
In anderen Bereichen wie dem Tannenweg, dem Kiefernweg und Oberspredey soll das Parken auf Gehwegen unterbunden werden, da hier Engpässe für Fußgänger entstehen oder ausreichend Parkraum auf der Fahrbahn zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist eine regelmäßige Verkehrsüberwachung vorgesehen. Im Kiefernweg wird zudem die Entfernung von Verkehrszeichen vorgeschlagen, die Anlieger freigeben. Für den Hohen Weg, den Ulmenweg sowie Teile des Pappelwegs sind keine grundlegenden Änderungen der Verkehrssituation erforderlich. Der Betriebsausschuss 1 soll die zwischen den beteiligten Behörden abgestimmten Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis nehmen.
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- 8Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Gastronomen vom 19.07.05 (FAX) auf Erlass bzw. Ermäßigung der Gebühren für die Sondernutzung des Marktplatzes vom 26. bis 29.05.05Zur Vorlage · 2005/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Arbeitsgemeinschaft der Gastronomen hat mit Schreiben vom 19. Juli 2005 einen Antrag auf Erlass oder Ermäßigung der Gebühren für die Sondernutzung des Marktplatzes im Zeitraum vom 26. bis 29. Mai 2005 gestellt. Grundlage der Anfrage war die Veranstaltung „Castrop kocht über“, für die bereits eine Gebühr in Höhe von 2.100 Euro festgesetzt worden war. Die Antragstellerin begründete das Ersuchen mit der wirtschaftsfördernden und kulturellen Bedeutung der Veranstaltung und bat um eine Reduzierung der Gebühr auf ein symbolisches Mindestmaß.
Die zuständige Fachabteilung prüfte den Antrag im Hinblick auf die Sondernutzungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Eine Gebührenermäßigung nach § 12 der Satzung wäre möglich, sofern ein erhebliches öffentliches Interesse oder eine Funktion der Wirtschaftsförderung vorläge. Die Verwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die Veranstaltung primär ein kommerzielles Angebot der Gastronomie darstellt. Eine Einstufung als Maßnahme der Wirtschaftsförderung im engeren Sinne wurde abgelehnt, da der Fokus auf dem wirtschaftlichen Erfolg der teilnehmenden Betriebe liege. Zudem wurde angeführt, dass die Veranstaltung bereits seit mehreren Jahren regelmäßig stattfindet und somit keine Anschubfinanzierung erforderlich sei.
Zudem wird auf die finanzielle Situation der Stadt sowie auf den Ausgleich für entgangene Parkeinnahmen durch die Nutzung der Stellplätze auf dem Marktplatz verwiesen. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, den Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Gastronomen abzulehnen.
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- 9Einrichtung eines Kombilehrgangs Fachoberschulreife/ ArbeitsgelegenheitenZur Vorlage · 2005/234 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/234 sieht die Einrichtung eines Kombilehrgangs vor, der die Fachoberschulreife mit Arbeitsgelegenheiten verknüpft. Das Projekt der Volkshochschule ist für den 16. September 2005 geplant und richtet sich an 20 arbeitslose Jugendliche ohne Berufsabschluss sowie zwei Praxisanleiter. Die Teilnahme erfolgt in den Arbeitsfeldern Kreativwerkstatt und Gartenbau.
Während der zehnmonatigen Laufzeit sind etwa 1.100 Unterrichtsstunden vorgesehen, um den Fachoberschulabschluss zu erwerben. Bei entsprechenden Leistungen kann zudem ein Qualifikationsvermerk für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt werden. Ziel der Maßnahme ist es, den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch schulische Nachqualifizierung und praktische Arbeitsgelegenheiten zu erleichtern. Die Praxisanleiter werden im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen tariflich beschäftigt.
Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 124.100 Euro erfolgt vollständig durch Zuweisungen der Arbeitsgemeinschaft (Arge). Diese Mittel decken die Kosten für die Teilnehmer, die Praxisanleiter sowie die Beschulung und die sozialpädagogische Begleitung ab. Die Ausgaben umfassen unter anderem Personalkosten, Arbeitskleidung, Material, Lernmittel, Honorare sowie Betriebskosten. Die Stadt stellt für das Vorhaben die sachliche Ausstattung bereit. Eine haushaltsmäßige Belastung des städtischen Budgets durch Eigenanteile ist nicht vorgesehen, da die Einnahmen von Dritten die Gesamtkosten decken.
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- 10Einrichtung eines Kombilehrgangs Hauptschulabschluss/ArbeitsgelegenheitenZur Vorlage · 2005/235 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/235 sieht die Einrichtung eines Kombinationslehrgangs für den Hauptschulabschluss und Arbeitsgelegenheiten vor. Das Vorhaben, das ab dem 16. September 2005 durch die Volkshochschule umgesetzt werden soll, richtet sich an 20 arbeitslose Jugendliche ohne Schul- und Berufsabschluss. Neben den Teilnehmenden sind zwei Praxisanleiter in den Berufsfeldern Holzbearbeitung und Hauswirtschaft vorgesehen.
Der Lehrgang umfasst eine Laufzeit von zehn Monaten mit etwa 800 Unterrichtsstunden zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9. Je nach Leistung ist ein Sekundarabschluss I oder eine Fachoberschulreife möglich. Ein wesentliches Merkmal der Maßnahme ist die erstmalige Kombination des Schulteils mit Arbeitsgelegenheiten, sogenannten 1-Euro-Jobs. Die Praxisanleiter werden über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen tariflich beschäftigt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 124.100 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Zuweisungen der Arbeitsgemeinschaft (Arge), welche die Kosten für die Teilnehmenden, die Praxisanleiter sowie die sozialpädagogische Begleitung abdeckt. Die Stadt Castrop-Rauxel stellt die sachliche Ausstattung für den Lehrgang bereit. Für den städtischen Haushalt entstehen durch dieses Projekt keine zusätzlichen Kosten, da die Einnahmen von Dritten die Ausgaben decken. Der Beschlussvorschlag sieht die Einrichtung des Lehrgangs durch den Rat der Stadt vor.
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- 11Umgestaltung und Restaurierung des Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus in der LeonhardstraßeZur Vorlage · 2005/245 · Sitzungsvorlage
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- 12Anfragen der Ausschussmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich