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Tagesordnung
- 1Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters am 26. September 2004Zur Vorlage · 2004/245 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Kommunalwahlausschuss wurde am 29. September 2004 das Wahlergebnis zur Bürgermeisterwahl vom 26. September 2004 behandelt. Die vorliegende Tischvorlage mit der Nummer 2004/245 dient der Feststellung der Stimmenzahlen sowie der Entscheidung über das weitere Wahlverfahren.
Nach den vorliegenden Daten gab es insgesamt 62.704 Wahlberechtigte, von denen 33.101 Personen ihre Stimme abgaben. Von den abgegebenen Stimmen wurden 32.437 als gültig gezählt, während 664 Stimmen als ungültig eingestuft wurden. Die Verteilung der Stimmen auf die Bewerber ergab für die CDU 13.964 Stimmen, für die SPD 14.347 Stimmen, für die FWI 2.380 Stimmen und für Bündnis 90/Die Grünen 1.746 Stimmen.
Da kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint hat, stellte der Kommunalwahlausschuss fest, dass eine Stichwahl stattfindet. An dieser Stichwahl nehmen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmzahlen teil, nämlich die Kandidaten der CDU und der SPD. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Feststellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel am 26.09.2004Zur Vorlage · 2004/246 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kommunalwahlausschusses am 29. September 2004 wird die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel vom 26. September 2004 behandelt. Der Ausschuss soll die direkt gewählten Bewerber, die Verteilung der gültigen Stimmen auf die Parteien und Wählergruppen sowie die aus den Reservelisten gewählten Bewerber feststellen. Zudem umfasst die Vorlage die Feststellung der Zahl der Wahlberechtigten, der Wähler sowie der gültigen und ungültigen Stimmen und die Zuteilung der Sitze.
Die Vorlage enthält einen Hinweis zu einem Vorfall im Wahlbezirk 14. Dort wurden Stimmzettel mit einem falschen Direktkandidaten der CDU verteilt. Im Briefwahlbezirk 14.9 wurden ausschließlich diese Stimmzettel verwendet. Die Wahlvorstände werteten diese Stimmen bei der Auszählung als gültig, obwohl sie nach den geltenden Regeln als ungültig hätten eingestuft werden müssen. Eine Prüfung ergab jedoch, dass eine Korrektur dieser Stimmen weder das Ergebnis in diesem Bezirk noch die Sitzverteilung im neuen Rat verändert hätte.
Gemäß der Kommunalwahlordnung ist der Ausschuss an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden und kann lediglich Rechenfehler berichtigen. Der Ausschuss kann jedoch Bedenken gegen die Entscheidungen der Wahlvorstände in der Sitzungsniederschrift vermerken. Für den Fall, dass Unregelmäßigkeiten das Gesamtergebnis beeinflusst hätten, müsste der Rat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit der Wahl entscheiden. Bis zu einer etwaigen Wiederholungswahl bleibt die aktuelle Sitzverteilung sowie die Wahl der Kandidatin der SPD im betroffenen Bezirk bestehen.
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- 3mündlicher Bericht