Der Rat der Stadt befasst sich mit dem Bürgerbegehren zum Erhalt der Grundschule an der Marienburger Straße. Gegen den Beschluss des Rates vom 19. Mai 2005, die Schule zum Schuljahr 2006/2007 aufzulösen, wurde am 30. Juni 2005 ein Bürgerbegehren gemäß § 26 der Gemeindeordnung NRW eingereicht.
Die Verwaltung hat das Begehren auf seine rechtliche Zulässigkeit geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass das Begehren fristgerecht eingereicht wurde und die formellen Anforderungen an die Fragestellung, die Begründung sowie die Benennung von Vertretungsberechtigten erfüllt sind. Ein Kostendeckungsvorschlag war nach Auffassung der Verwaltung entbehrlich, da die Initiatoren auf eine bestehende Vorlage verwiesen, wonach die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen habe. Das erforderliche Unterschriftenquorum von 6 % der wahlberechtigten Bürger wurde mit einer nach Prüfung geschätzten Anzahl von 4.797 gültigen Eintragungen erreicht.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, dem Begehren jedoch nicht zu entsprechen. Im Falle einer Ablehnung durch den Rat ist die Durchführung eines Bürgerentscheids innerhalb von drei Monaten vorgesehen. Der Rat soll zudem den Termin für den Abstimmungstag festlegen. Die Bezirksregierung Münster hat die Schließung der Schule bereits genehmigt, wobei das Inkrafttreten des Beschlusses vom Ergebnis des Bürgerentscheidungsverfahrens abhängt.