Die Sitzungsvorlage 2004/297 befasst sich mit der Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 26. September 2004 im Wahlbezirk 14 der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist eine Unregelmäßigkeit, die der Kommunalwahlausschuss festgestellt hat. Demnach wurden im Wahlbezirk 14 bis etwa 13 Uhr am Wahltag Stimmzettel ausgegeben, die einen falschen Direktkandidaten der CDU auswiesen.
Aufgrund dieses Sachverhalts legten die PDS/OL sowie der CDU Stadtverband Castrop-Rauxel im Oktober 2004 Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl ein. Der Wahlprüfungsausschuss befasst sich im Rahmen der Vorlage mit der Prüfung dieser Einsprüche. Die Verwaltung schlägt vor, die Einsprüche abzulehnen und die Gültigkeit der Wahl im betreffenden Wahlbezirk zu bestätigen.
Dieser Vorschlag stützt sich auf eine rechtliche Stellungnahme der Aufsichtsbehörde des Kreises Recklinghausen. Die Aufsichtsbehörde vertritt die Auffassung, dass die Ausgabe der fehlerhaften Stimmzettel keinen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk 14 oder auf die Sitzverteilung im Rat der Stadt hatte. Die Verwaltung schließt sich dieser Einschätzung an. Nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt wird das Ergebnis der Aufsichtsbehörde sowie den einspruchsberechtigten Parteien zugestellt und öffentlich bekannt gemacht. Gegen den Ratsbeschluss kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden.