Niederschrift der Beschlüsse des Wahlprüfungsausschusses; Bestellung eines Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/327 des Wahlprüfungsausschusses befasst sich mit der Protokollierung der Ausschussbeschlüsse sowie der Bestellung eines Schriftführers. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist für die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen, die sowohl vom Vorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Da der Bereich Rats- und Öffentlichkeitsarbeit für die Geschäftsführung des Wahlprüfungsausschusses zuständig ist, schlägt die Verwaltung vor, den Schriftführer aus diesem Bereich zu ernennen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person aus dem Bereich Rats- und Öffentlichkeitsarbeit gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zum Schriftführer des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Maßnahme erwartet.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Wahlprüfungsausschuss
- Kommunalwahl 2004; hier: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zur Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel im Wahlbezirk 14 18.11.2004
- Niederschrift der Beschlüsse des Wahlprüfungsausschusses; Bestellung eines Schriftführers 19.11.2009
- Wahl zum Integrationsrat 2010 Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel 13.04.2010
- Niederschrift der Beschlüsse des Wahlprüfungsausschusses; Bestellung der Schriftführer 14.08.2014
- Beschluss über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Castrop-Rauxel vom 13.09. und 27.09.2015 sowie Feststellung der Gültigkeit der Wahl 02.11.2015
- Niederschrift der Beschlüsse des Wahlprüfungsausschusses; Bestellung der Schriftführerin 07.01.2021