Niederschrift der Beschlüsse des Wahlprüfungsausschusses; Bestellung der Schriftführer
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 16. September 2014 liegt die Sitzungsvorlage 2014/243 zur Bestellung der Schriftführung vor. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Diese Niederschrift muss laut der vorliegenden Regelung sowohl vom Vorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Schriftführerin sowie eine stellvertretende Schriftführerin für den Wahlprüfungsausschuss zu bestellen. Die Ernennung erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 52 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese personelle Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Dokumentation der Ausschusssitzungen und der Einhaltung der formalen Anforderungen an die Niederschriften.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Wahlprüfungsausschuss
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