Im Rahmen der Sitzung des Kommunalwahlausschusses am 21. Juli 2009 steht die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel am 30. August 2009 zur Beratung vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes mussten die Wahlvorschläge bis zum 48. Tag vor der Wahl, spätestens jedoch am 13. Juli 2009 um 18:00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden.
Bis zum Ablauf dieser Frist reichten die Parteien SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWI, FDP, Die Linken, UBP und WIR ihre jeweiligen Wahlvorschläge ein. Die Verwaltung hat diese Unterlagen auf ihre Vollständigkeit sowie auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass alle eingereichten Wahlvorschläge die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kommunalwahlausschuss die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Wahlvorschläge für die Wahl in den jeweiligen Wahlbezirken sowie die dazugehörigen Reservelisten zulässt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.