21. Sitzung des Schulausschusses
Tagesordnung
- 1Änderung des Schulnamens der Realschule 2Zur Vorlage · 2006/110 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/110 behandelt den Antrag auf Änderung des Schulnamens der Realschule 2 in Castrop-Rauxel. Der Leiter der Schule teilte der Verwaltung mit, dass die Schulkonferenz am 23. März 2006 einstimmig beschlossen hat, die Bezeichnung der Schule in „Johannes-Rau-Realschule, Realschule der Stadt Castrop-Rauxel, Sekundarstufe 1“ zu ändern. Diese Neubenennung soll ab dem Schuljahr 2006/2007 wirksam werden.
Die Grundlage für die Änderung ist die Zustimmung der Schulkonferenz sowie die Information, dass die Erbin des Namensgebers der Benennung zustimmen wird, sofern eine eindeutige Zustimmung des Schulträgers vorliegt. Der neue Name entspricht den geltenden Richtlinien für die Namensgebung von Schulen in der Stadt. Gemäß der Schulordnung des Landes Nordrhein-Westfalen muss die Bezeichnung den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angeben sowie eine Unterscheidbarkeit zu anderen Schulen am gleichen Ort gewährleisten.
Für die Umsetzung der Namensänderung, insbesondere für die Beschaffung eines neuen Dienstsiegels und der erforderlichen Schulstempel, werden Kosten in Höhe von etwa 120,00 Euro veranschlagt. Die Finanzierung dieser Sachkosten ist im Rahmen des laufenden Budgets gesichert. Nach der Entscheidung ist die neue Bezeichnung den zuständigen Behörden, darunter der Bezirksregierung Münster, dem Schulamt für den Kreis Recklinghausen sowie dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, mitzuteilen.
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- 2Selbstständige Schule - mündlicher Bericht
- 3Anfrage des Schulausschussvorsitzers Herrn Berkel hier: Schulkleidung und Verbote an SchulenZur Vorlage · 2006/166 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/166 befasst sich mit der Anfrage des Schulausschussvorsitzers zu den Themen Schulkleidung und bestehenden Verboten an den Schulen der Stadt Castrop-Rauxel. Die Verwaltung beantwortet darin die Fragen, inwieweit sich Schulen mit dem Thema Schulkleidung befasst haben und welche Verbote an den Einrichtungen bestehen.
Nach Angaben der Verwaltung ist eine einheitliche Schulkleidung an der Mehrheit der Schulen kein Thema. An der Grundschule Deininghausen wurde nach Diskussionen in den Gremien auf eine Schulkleidung verzichtet. An der Elisabethschule sowie an der Realschule 2 soll das Thema im Schuljahr 2006/07 in den entsprechenden Gremien behandelt werden. Es wird auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen, wonach die Schulkonferenz eine einheitliche Schulkleidung empfehlen kann, sofern alle vertretenen Schülerinnen und Schüler zustimmen.
Hinsichtlich der Nutzung von Mobiltelefonen besteht an fast allen Grundschulen sowie an der Hans-Christian-Andersen-Schule ein Verbot. An der Marktschule Ickern ist das Mitbringen von Handys erlaubt, sofern diese während des Unterrichts ausgeschaltet bleiben. An den weiterführenden Schulen und der Europaschule ist das Mitführen von Mobiltelefonen ebenfalls gestattet, unter der Bedingung, dass die Geräte im Unterricht ausgeschaltet sind. Das Mitführen von Messern oder anderen Waffen ist an allen Schulen untersagt. Das Tragen von Springerstiefeln sowie von gewaltverherrlichenden Symbolen wird an den Schulen nicht erwünscht und durch pädagogische Maßnahmen unterbunden.
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- 4Anfragen der Ausschussmitglieder
- 5Mitteilungen der Verwaltung
- 1Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich