Die Sitzungsvorlage 2009/279 befasst sich mit der Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl zur Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel vom 30. August 2009. Der Kommunalwahlausschuss hatte die Wahlergebnisse am 2. September 2009 festgestellt, woraufhin die amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse am 4. September 2009 erfolgte.
Nach den gesetzlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes ist ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses möglich. Ein Bürger reichte am 18. Oktober 2009 einen Einspruch gegen die Wahl ein. Da die Frist für einen rechtzeitigen Einspruch am 4. Oktober 2009 abgelaufen war, wird der Einspruch als verfristet eingestuft. Die Verwaltung hat den Einspruchsführer bereits über den verspäteten Eingang informiert. Weitere Einsprüche gegen die Wahl sind nicht eingegangen.
Der Rat der Stadt soll auf Grundlage der Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über den vorliegenden Einspruch entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Einspruch aufgrund der Überschreitung der Frist zurückzuweisen und die Gültigkeit der Wahl vom 30. August 2009 gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz festzustellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.