90. Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Landesgartenschau 'EMSCHERLAND 2020' Gemeinsame Bewerbung der Städte Recklinghausen, Herne, Herten, Castrop-Rauxel und der Emschergenossenschaft hier: Beschluss zur Bewerbung um die Ausrichtung der Landesgartenschau für das Jahr 2020Zur Vorlage · 2015/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Castrop-Rauxel, Herne, Recklinghausen und Herten bewerben sich gemeinsam mit der Emschergenossenschaft um die Ausrichtung der Landesgartenschau „Emscherland 2020“. Die Bewerbung, die am 1. September 2015 beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden soll, basiert auf einer Machbarkeitsstudie sowie einem Finanzierungskonzept der Emschergenossenschaft. Ziel des Vorhabens ist es, den Abschluss des Emscherumbaus thematisch aufzugreifen und die Entwicklung der Flusslandschaft entlang der Emscher durch verschiedene Entwicklungsschwerpunkte wie Wasser-, Stadt- und Industriegärten zu begleiten.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat der Bewerbung unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Die finanzielle Beteiligung der Stadt am Investitionshaushalt soll auf maximal 48.400 Euro begrenzt werden. Zudem beschloss der Rat, das finanzielle Risiko aus dem Durchführungshaushalt zu begrenzen, indem die Stadt lediglich einen Anteil von 1 % an der geplanten Durchführungsgesellschaft übernimmt und sich auf eine Verpflichtung zum Verlustausgleich in dieser Höhe beschränkt. Die Gründung der Gesellschaft soll unter Beteiligung der Emschergenossenschaft, des Regionalverbandes Ruhr, der LAGL und der vier Bewerberstädte erfolgen. Die Deckung der konsumptiven Aufwendungen für den Haushaltssanierungsplan soll durch Aufwandsreduzierungen bei Geschäftsaufwendungen innerhalb der Verwaltung erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist zudem die Zustimmung der Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|20150813083926|20150813083953|20150813084008|20150813084028|20150813084046|20150813084109|20150813084142|20150813084157|20150814105518
- 4Soziale Stadt Habinghorst hier: FassadenprogrammZur Vorlage · 2015/187 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Einführung eines Fassadenprogramms im Programmgebiet „Soziale Stadt Habinghorst“. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird der Rat der Stadt dazu angehalten, die Richtlinien für die Gestaltung von Hausflächen zu beschließen. Ziel der Maßnahme ist es, die Eigentümer bei der Aufwertung von Fassaden finanziell und beratend zu unterstützen, um das Erscheinungsbild des Stadtteils, insbesondere im Bereich der Lange Straße, zu verbessern und die Attraktivität als Wohn- und Einzelhandelsstandort zu steigern.
Die Zuwendungen werden auf Grundlage von Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eines Förderbescheids der Bezirksregierung Münster gewährt. Gefördert werden können private Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgebäuden, sofern die Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung des Stadtbildes führen. Zu den förderfähigen Leistungen gehören die Renovierung und Restaurierung von Außenwänden, die Reinigung, das Verputzen sowie die Instandsetzung von Stuck oder Ornamenten. Auch Kosten für notwendige Einrüstungen und fachliche Beratung sind abgedeckt.
Eine Förderung ist ausgeschlossen für Maßnahmen, die bereits vor der Bewilligung begonnen wurden, für reine Wärmedämmungen sowie für Leistungen, die durch andere Programme bereits gefördert werden. Zudem dürfen die Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Der Förderzeitraum ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Stadt unter Berücksichtigung der Haushaltslage.
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- 5Soziale Stadt HabinghorstZur Vorlage · 2015/191 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel hat für das Projekt „Soziale Stadt Habinghorst“ eine Verlängerung der Förderperiode für die Jahre 2015 und 2016 durch die Bezirksregierung Münster erwirkt. Im Rahmen der Vorlage 2015/191 wird dem Rat der Stadt ein Rückblick auf die finanziellen Ergebnisse der ersten Förderperiode, die von Dezember 2010 bis Juni 201、5 reichte, vorgelegt.
Die Dokumentation umfasst verschiedene Zuwendungsbescheide, die im Zeitraum zwischen 2010 und 2014 durch die Verwaltung beantragt und durch die Bewilligungsbehörde genehmigt wurden. Die Vorlage stellt die ursprünglich geplanten Kosten den tatsächlich verausgabten Beträgen gegenüber. Dabei werden sowohl investive bauliche Maßnahmen als auch konsumtive Maßnahmen aufgeführt, darunter Projekte zur Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, die Gestaltung der Grünen Achse Habinghorst, Lichtkonzepte für die Lange Straße sowie die Einrichtung eines Stadtteilmanagements.
Die Auswertung zeigt unterschiedliche finanzielle Entwicklungen innerhalb der Einzelprojekte. Während bei einigen Maßnahmen Einsparungen erzielt wurden, etwa im Bereich der Stadtteilmütter oder der Planung von Spielorten, kam es bei anderen Projekten zu Kostenveränderungen. So führten die Verlängerung des Stadtteilmanagements und die Nutzung von Mitteln zur Deckung anderer Projekte zu Verschiebungen in der Budgetplanung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorliegenden Informationen zu den finanziellen Ergebnissen des betrachteten Förderzeitraums zur Kenntnis nimmt.
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- 6Entwicklung des Kraftwerkgeländes Knepper zu einem interkommunalen GewerbegebietZur Vorlage · 2015/164 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Verwaltung anzuweisen, gemeinsam mit der Stadt Dortmund die Entwicklung des stillgelegten Kraftwerksgeländes Knepper zu einem interkommunalen Gewerbegebiet vorzubereiten. In diesem Zusammenhang sollen die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer E.ON fortgesetzt werden. Ziel ist es, für das Areal sowie die angrenzenden unbebauten Betriebsflächen Planrecht für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen.
Das Gelände umfasst insgesamt rund 59,4 Hektar, wobei etwa 7,3 Hektar auf dem Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel liegen. Seit der Einstellung des Kraftwerksbetriebs Ende 2014 prüft die E.ON Kraftwerke GmbH verschiedene Szenarien für die zukünftige Nutzung des Standortes, darunter einen vollständigen oder teilweisen Rückbau der Anlagen. Die Verwaltung beabsichtigt, die notwendigen Planungsabstimmungen zunächst im Rahmen einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zwischen den beteiligten Städten durchzuführen.
Für die Realisierung des Vorhabens sind Anpassungen in der regionalen und kommunalen Planung erforderlich. Dies betrifft sowohl den Regionalplan als auch die Flächennutzungspläne beider Städte, da die Flächen derzeit als Standorte für technische Ver- und Entsorgung sowie für Kraftwerksnutzungen ausgewiesen sind. Die weitere Koordination der Aktivitäten und Gespräche mit dem Eigentümer soll durch die Wirtschaftsförderung Dortmund erfolgen. Eine Entscheidung über die konkrete Aufgaben- und Kostenverteilung sowie die verbindliche Bauleitplanung wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Vorlage dem Rat vorgelegt.
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- 7Fortschreibung des Zentren- und EinzelhandelskonzeptesZur Vorlage · 2015/185 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung bereitet die Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für Castrop-Rauxel vor. Ein entsprechender Beschluss des Rates aus dem Jahr 2009 sah vor, das Konzept regelmäßig, spätestens jedoch nach einem Zeitraum von fünf Jahren, zu aktualisieren.
Für die Durchführung der anstehenden Überarbeitung ist die Beauftragung eines externen Gutachterbüros geplant. Die entsprechenden Verfahren zur Ausschreibung sowie zur Vergabe des Auftrags befinden sich derzeit in der Vorbereitung. Der Auftrag umfasst dabei die Einbindung verschiedener Akteure in begleitende Arbeitskreise, darunter die Industrie- und Handelskammer (IHK), lokale Werbegemeinschaften sowie die Lokalpolitik.
Die Fertigstellung des aktualisierten Zentren- und Einzelhandelskonzeptes ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Die vorliegende Sitzungsvorlage dient dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme des Sachverhalts. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Maßnahme angezeigt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung, des Betriebsausschusses 3 sowie des Haupt- und Finanzausschusses im August 2015 vorgesehen.
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- 8Neufassung der Satzung über gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen für den Bereich der Innenstadt der Stadt Castrop-Rauxel (Werbesatzung) Hier: Satzungsbeschluss nach § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und des § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. § 19 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)Zur Vorlage · 2015/168 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sieht die Neufassung der Satzung über gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen für den Bereich der Innenstadt von Castrop-Rauxel vor. Ziel der Neufassung ist es, den historischen Charakter der Altstadt zu wahren und die gestalterische Qualität des Stadtbildes durch klare Vorgaben für Werbeanlagen und Warenautomaten zu sichern. Die Überarbeitung erfolgt unter anderem aufgrund rechtlicher Hinweise aus einem Rechtsstreit sowie eines politischen Prüfauftrags, um bestehende Lücken im Geltungsbereich und in der Regelungspraxis zu schließen.
Die Neufassung beinhaltet eine Anpassung des räumlichen Geltungsbereichs sowie eine Überarbeitung der Präambel. Inhaltliche Änderungen umfassen die Vereinfachung der Regelungen für Parallelwerbeanlagen und Werbeausleger sowie eine Erhöhung des zulässigen Anteils von Beklebungen an Glasflächen auf 40 Prozent. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen mobile Werbeträger künftig einen Freiraum von 1,50 Metern auf Gehwegen lassen, wobei diese Regelung in der Fußgängerzone nicht gilt. Zudem wird für kleine Ladenlokale mit einer Breite von bis zu zwei Metern ein erweitertes Maß an Werbemöglichkeiten zugestanden.
Zur Umsetzung sieht die Verwaltung ein Beratungskonzept vor, bei dem neue Ladeninhaber durch die zuständige Fachabteilung frühzeitig über die Rahmenbedingungen informiert werden sollen. Ein Austausch mit dem Cityring e.V. fand im Rahmen des Verfahrens statt. Die Neufassung der Satzung verursacht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt.
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- 91. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich: Erin / Karlstraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2015/167 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf zur ersten Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Erin / Karlstraße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf soll für die Dauer eines Monats jedermann zur Einsicht bereitgestellt werden.
Die Änderung betrifft ein Gebiet im Ortsteil Castrop, das den Eingangsbereich des Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftsparks Erin sowie die Bereiche nördlich und südlich der Karlstraße umfasst. Ziel der Planung ist die Anpassung der Flächennutzung an die bestehenden Gegebenheiten. Im Bereich westlich des Altstadtrings soll die bisher als Sonderbaufläche für Büro-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe dargestellte Fläche in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden. Grund hierfür ist die Feststellung, dass eine Sonderbaufläche im Bebauungsplan nicht zweckmäßig ist, da die angestrebte Nutzung auch als Gewerbegebiet realisierbar ist.
Für die Flächen beidseits der Karlstraße ist vorgesehen, die bisher als gemischte Baufläche dargestellte Nutzung in eine Wohnbaufläche zu ändern. Da in diesem Bereich aktuell überwiegend Wohnbebauung vorhanden ist, soll die neue Darstellung die Festsetzung als „besonderes Wohngebiet“ ermöglichen. Dies soll Handwerksbetrieben mit zugehörigen Wohnungen Raum bieten, ohne die strikten Nutzungsverhältnisse eines Mischgebiets einzuhalten. Gleichzeitig wird die Integration eines bestehenden Betriebs für Objekteinrichtungen vorgesehen. Das Verfahren erfolgt parallel zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 127a sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 230.
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- 10Bebauungsplan Nr. 230 Planbereich: „Karlstraße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2015/182 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 für den Planbereich „Karlstraße“ zur öffentlichen Auslegung vorzulegen. Die Unterlagen, die auch den Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahmen umfassen, sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats jedermannem zur Einsicht bereitgestellt werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,9 Hektar an der Grenze der Ortsteile Behringhausen und Obercastrop. Ziel der Planung ist die Nachverdichtung und die Abrundung des Ortsrandes durch die bauliche Ergänzung bestehender Strukturen sowie die erstmalige Bebauung bisher ungenutzter Flächen. Geplant ist die Ausweisung von allgemeinen und besonderen Wohngebieten, die neben Wohnnutzungen auch mit Wohnen vereinbare Gewerbebetriebe zulassen. Der Bau von etwa zwölf Gebäuden mit einer maximalen Höhe von zwei Geschossen wird angestrebt. Um die städtebauliche Ordnung zu wahren, sind Nutzungen wie Tankstellen oder Läden ausgeschlossen.
Die Planung sieht Maßnahmen zum Schallschutz vor, um die bestehende Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Sportanlagen zu sichern. Zudem sollen private Grünflächen und Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung der Grünstrukturen festgesetzt werden. Eine Umweltprüfung ergab keine erheblichen Beeinträchtigungen für Boden, Wasser, Luft oder Klima. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand werden auf etwa 44.000 Euro geschätzt, wobei sich die Grundstückseigentümer anteilig an den Planungs- und Gutachterkosten beteiligen. Ein Satzungsbeschluss wird für das vierte Quartal des Jahres 2015 angestrebt.
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Hauptdokument|20150724092238|20150729113252|20150729112206|20150724092256|20150724092304
- 11Bebauungsplan Nr. 232 Planbereich 'An der Glückauf-Kampfbahn' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidungen über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2015/156 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat den Bebauungsplan Nr. 232 für den Planbereich „An der Glückauf-Kampfbahn“ als Satzung beschlossen. Das Plangebiet umfasst ein 0,27 Hektar großes Grundstück in der Gemarkung Ickern, auf dem sich die ehemalige Barbara Turnhalle befindet. Ziel der Planung ist die Umwidmung der Fläche von einer Sporthallenfläche hin zu einem allgemeinen Wohngebiet.
Die Planung dient der städtebaulichen Nachverdichtung im Innenbereich, um den Leerstand des ehemaligen Turnhallengeländes zu beenden und eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten. Ein zentrales Vorhaben ist die geplante Errichtung einer Wohneinrichtung durch die bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Diese Einrichtung soll Wohnraum für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf bieten und zudem tagesstrukturierende Tätigkeiten ermöglichen. Durch die Neunutzung soll die bestehende Infrastruktur genutzt und eine weitere Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der beteiligten Behörden, die Themen wie Artenschutz, Leitungsrechte und die Versickerung von Niederschlagswasser betreffen, geprüft und in den Abwägungsvorschlag der Verwaltung integriert. Redaktionelle Änderungen am Plan betreffen unter anderem die Erweiterung eines Leitungsrechts sowie Ergänzungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung. Der Bebauungsplan ermöglicht zudem die Errichtung von Wohngebäuden mit bis zu drei Vollgeschossen und schließt Nutzungen wie Tankstellen oder Gartenbaubetriebe aus.
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Hauptdokument|20150529120021|20150529120033|20150616093936|20150616093945|20150622080224|20150622080234|20150622080244|20150622080258
- 12Bebauungsplan Nr. 224 1. Änderung Planbereich 'Wartburgstraße/ Mittelstandspark West' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2015/157 · Sitzungsvorlage
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Hauptdokument|20150619093227|20150619093233|20150619093238|20150619093255|20150619093311
- 13Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Antrag von Frau Leonore Schröder et al. auf Unterschutzstellung des alten katholischen Friedhofs (Flur 5, Flurstück 48) als DenkmalZur Vorlage · 2015/184 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. August 2015 liegt die Sitzungsvorlage 2015/184 zur Prüfung der Denkmaleigenschaft des alten katholischen Friedhofs (Flur 5, Flurstück 48) vor. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag auf Unterschutzstellung des besagten Geländes als Denkmal.
Die Prüfung der Denkmaleigenschaften wurde durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Castrop-Rauxel durchgeführt. Diese Untersuchung umfasste Recherchen sowie eine Ortsbegehung, an der auch Vertreter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL-Denkmalpflege) als beteiligte Fachbehörde teilnahmen. Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass das betreffende Flurstück nicht die Kriterien eines Denkmals gemäß § 2 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erfüllt. Diese Entscheidung der Unteren Denkmalbehörde erfolgte im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis dieser Prüfung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage enthält zudem das Antwortschreiben an die Antragstellenden sowie die Stellungnahme des Landschaftsverbandes als Anlage. Es ergeben sich aus dem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 14Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung
- 15Antrag der FWI-Fraktion vom 05.08.2015; hier: Zugang zum Ickerner FriedhofZur Vorlage · 2015/200 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2015/200 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Fraktion vom 5. August 2015, der den Zugang zum Ickerner Friedhof zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) für die Sitzung am 20. August 2015 vorgelegt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des Antrags der Fraktion. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3.
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- 16Beteiligung der Stadt Castrop-Rauxel an der Zukunftsinitiative 'Wasser in der Stadt von morgen' als Element einer nachhaltigen Stadtentwicklung über Integrale WasserwirtschaftZur Vorlage · 2015/147 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ zu begrüßen. Ziel der Initiative ist eine nachhaltige Stadtentwicklung durch das Leitbild der „Integralen Wasserwirtschaft“. Dabei sollen die Bereiche Siedlungswasserwirtschaft, Klimaanpassung, Überflutungsschutz bei Starkregenereignissen sowie die ökologische Stadt- und Quartiersentwicklung miteinander verknüpft werden. Die Verwaltung ist angewiesen, dieses Leitbild bei Planungs- und Baumaßnahmen zu verfolgen und die Ziele der Initiative in die Umsetzung zu bringen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die geplante Teilnahme am NRW-Landeswettbewerb „Wasser in der Stadt von morgen“. Die Verwaltung soll im Zeitraum von 2015 bis 2020 geeignete Projekte auswählen und vorbereiten, sofern die Finanzierung der erforderlichen Eigenanteile gesichert ist. Der Wettbewerb bietet durch die Kombination von EFRE-Mitteln, Landesmitteln und Mitteln der Emschergenossenschaft neue Förderoptionen für die nachhaltige Stadtentwicklung.
Zudem wird die Kooperation mit der Emschergenossenschaft vertieft. Die Verwaltung wird die Zusammenarbeit hinsichtlich der Leitlinien und konkreten Themenfelder abstimmen und die Ergebnisse dem Betriebsausschuss 3 zur Kenntnis geben. Die Emschergenossenschaft bietet hierbei Unterstützung bei der Datenaufbereitung, der fachlichen Beratung für integrierte Planungskonzepte sowie bei der Koordination von Schnittstellen zu Förderprogrammen an. Über den Fortschritt der Initiative soll die Verwaltung dem Rat bzw. dem Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb jährlich berichten.
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- 17Anfragen der Ausschussmitglieder
- 18Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich