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Sitzungsvorlage

Neufassung der Satzung über gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen für den Bereich der Innenstadt der Stadt Castrop-Rauxel (Werbesatzung) Hier: Satzungsbeschluss nach § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und des § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. § 19 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

2015/168 Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2015/168 behandelt die Neufassung der Satzung über gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen für den Bereich der Innenstadt von Castrop-Rauxel. Ziel der Neufassung ist die rechtssichere Anpassung des räumlichen Geltungsbereichs sowie die Steigerung der gestalterischen Qualität des Stadtbildes. Die Änderungen umfassen unter anderem die Erhöhung der zulässigen Beklebungen von Glasflächen auf 40 Prozent, Regelungen für Parallelwerbeanlagen sowie Werbeausleger und die Festlegung einer Mindestbreite von 1,50 Metern für mobile Werbeträger auf Gehwegflächen, sofern diese nicht in der Fußgängerzone liegen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten für die Stadt entstehen. In der Vorlage werden zudem verschiedene Anregungen zur Satzung abgelehnt. Die Regelungen für Warenautomaten bleiben aufgrund des bestehenden Genehmigungsvorbehalts unverändert. Der Ausschluss von Fremdwerbung wird beibehalten, um die lokale Gewerbetreibenden zu fördern. Anstelle eines pauschalen Aussells für selbstleuchtende Anlagen wird eine Einzelfallprüfung der Vertretbarkeit vorgesehen. Die Einschränkung von Sichtschutzfolien bleibt als Ziel bestehen, wobei der zulässige Umfang der Beklebungen erweitert wurde. Eine Erweiterung der Ausnahme für Fremdwerbeanlagen im Rahmen des städtischen Rahmenvertrags zur Nutzung öffentlicher Flächen wurde nicht vorgenommen.

Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Neufassung durch den Rat der Stadt vor. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung, den Betriebsausschuss 3 sowie den Rat der Stadt im August 2015 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 212 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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