Potenziale der Green Economy in Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/189 des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung befasst sich mit den Potenzialen der Green Economy in Castrop-Rauxel. Der Bericht analysiert wirtschaftliche Möglichkeiten in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, alternative Mobilität sowie den Strukturwandel.
Im Energiesektor betreibt der EUV Stadtbetrieb 15 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1 MWp, was eine jährliche Strommenge von 721.589 kWh und eine CO2-Einsparung von 506 Tonnen bewirkt. Im Bereich Mobilität nutzt der EUV sechs Pedelecs sowie zwei Elektroautos; eine Teilnahme am Programm Mobil.Pro.Fit ist für das zweite Halbjahr 2015 vorgesehen. Ein Kooperationsvertrag zwischen der E.ON Fernwärme GmbH und der Firma Rütgers ermöglicht im Quartier Habinghorst die Nutzung von Industrieabwärme für die Fernwärmeversorgung, wobei ein Ausbau an der Lange Straße etwa 50 zusätzliche Haushalte versorgen soll.
Die Stadt weist einen Grünflächenanteil von 60 Prozent auf, wovon 138 Hektar Naturschutzgebiete sind. Die landwirtschaftliche Fläche beträgt 27 Prozent. Im Bereich der Beschäftigung verzeichneten die Sektoren Bildung, Gesundheitswirtschaft und Sozialwesen zwischen 2005 und 2014 einen Zuwachs an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, während im Dienstleistungssektor 2013 rund 4.146 Personen tätig waren. Zudem wird auf die Teilnahme an der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ sowie den Status als Fairtrade-Stadt verwiesen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen, wobei keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung
- Bericht zur Pendlerstatistik 31.07.2015
- Neufassung der Satzung über gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen für den Bereich der Innenstadt der Stadt Castrop-Rauxel (Werbesatzung) Hier: Satzungsbeschluss nach § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und des § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. § 19 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 30.06.2015
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