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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2015 - Stand 30.06.2015Zur Vorlage · 2015/202 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/202 des Haupt- und Finanzausschusses legt den Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2015 mit dem Stand vom 30. Juni 2015 vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2015 bis 2021 in seiner Sitzung vom 18. November 2014 beschlossen, woraufhin die Bezirksregierung Münster die Genehmigung am 24. März 2015 erteilte.
Auf Grundlage des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans sowie die Vorlage eines Berichts zur Umsetzung des laufenden Haushaltsjahres bis zum 31. Juli bei der Bezirksregierung vorgesehen. Dieser Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales.
Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme des Berichts, der der Bezirksregierung Münster und der Kommunalaufsicht am 6. August 2015 übermittelt wurde. Da der textliche Bericht über die Entwicklung des laufenden Haushalts zum ursprünglichen Stichtag noch nicht vorlag, wurde die Aktualisierung zum 15. Juli 2015 vorgenommen. Die neue Abweichungsanalyse ist der Vorlage beigefügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Sachstandsbericht zum Kenntnisnahme annimmt.
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Hauptdokument|20150806153033|20150806153038|20150807103303|20150806153101|20150806153105|20150806153259|20150806153305
- 3Finanzcontrolling: Bericht Unternehmenszentrale Stand 15.07.2015Zur Vorlage · 2015/192 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/192 des Haupt- und Finanzausschusses enthält den Bericht zum Finanzcontrolling der Unternehmenszentrale mit Stand vom 15. Juli 2015. Der Bericht legt dar, dass für die Teilergebnishaushalte der Unternehmenszentrale derzeit prognostizierte Verbesserungen in Höhe von insgesamt 947.117 Euro ausgewiesen werden. Für die Teilfinanzhaushalte werden Verbesserungen in Höhe von 968.030 Euro prognostiziert, wobei eine Differenz von 20.913 Euro aus investiven Minderauszahlungen in der Produktgruppe 61.01 resultiert.
Im Bereich der Allgemeinen Finanzwirtschaft zeigen sich wesentliche Verbesserungen durch Minderaufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000 Euro sowie bei der Kreis- und ÖPNV-Umlage um 381.559,56 Euro. Zudem ergeben sich Mehrerträge beim Belastungsausgleichsgesetz, bei der Gewerbesteuerverzinsung, der Hundesteuer sowie bei der Erstattung der Gewerbesteuerumlage und aus der Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit. Demgegenüber stehen Verschlechterungen bei den RWE-Konzessionsabgaben für Strom und Gas, die aufgrund von Endabrechnungen und reduzierten Abschlagszahlungen einen Fehlbetrag von 560.436,50 Euro aufweisen. Weitere Mindererträge werden bei den Kompensationszahlungen für Familien und Steuervereinfachung sowie bei den Schlüsselzuweisungen verzeichnet. Zudem steigen die Auszahlungen bei der Krankenhausinvestitionsumlage und die Einnahmen aus Vergnügungssteuern entwickeln sich abweichend von der Planung.
Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik wird eine Verbesserung von 84.592,77 Euro durch einen Anteil aus dem Überschuss der GKD Recklinghausen gemeldet. In der Wirtschaftsförderung ergibt sich eine Verbesserung von 6.000 Euro durch Einsparungen bei den Geschäftsausgaben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 4Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.07.2015Zur Vorlage · 2015/193 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/193 zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. Juli 2015 legt die aktuelle Haushaltslage dar. Die Fachbereiche melden für die Teilergebnishaushalte Verbesserungen in Höhe von insgesamt 1.445.127 Euro, während in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten eine Prognose über Verbesserungen von 1.329.617 Euro vorliegt.
Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft zeichnen sich wesentliche Einsparungen ab, insbesondere durch Minderaufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe von einer Million Euro sowie durch die Kreis- und ÖPNV-Umlage. Dem stehen Mindererträge bei den Konzessionsabgaben von RWE sowie erhöhte Auszahlungen bei der Krankenhausinvestitionsumlage gegenüber. Die Hauptverwaltung prognostiziert zudem eine Einsparung bei den Personalkosten von 478.103 Euro.
In anderen Bereichen werden finanzielle Herausforderungen verzeichnet. Bei der Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung sowie bei den Leistungen an Flüchtlinge sind aufgrund von Gesetzesänderungen und steigenden Fallzahlen Defizite bzw. unvorhersehbare Kostenentwicklungen zu erwarten. Im Bereich Soziales steigen die Fallzahlen in verschiedenen Produktgruppen, wobei die genauen finanziellen Auswirkungen noch nicht beziffert werden können. Auch im Grundstücks- und Gebäudemanagement wird aufgrund der weiteren schulischen Nutzung bestimmter Immobilien mit einer Verschlechterung gerechnet. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die noch nicht konkretisierten Verschlechterungen durch die gemeldeten Verbesserungen gedeckt werden können. Der Rat soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 5Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 61.01.525800 - Erstattung an private Unternehmen - in Höhe von 220.852,19 €.Zur Vorlage · 2015/178 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung sieht die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 220.852,19 Euro vor. Der Betrag betrifft die Buchungsstelle für Erstattungen an private Unternehmen und soll eine Haushaltsüberschreitung sowie eine entsprechende Mehrauszahlung im Finanzplan ermöglichen.
Grund für den Bedarf sind Nachforderungen der RWE Deutschland AG aus den Endabrechnungen des Jahres 2013. Diese umfassen eine Forderung für die Konzessionsabgabe Strom in Höhe von 139.369,81 Euro sowie eine Forderung für die Konzessionsabgabe Gas in Höhe von 81.482,38 Euro. Während die Strom-Nachforderung mit der zweiten Abschlagszahlung im Juli 2015 verrechnet wird, muss der Betrag für die Gas-Konzessionsabgabe an das Unternehmen überwiesen werden.
Da nach dem Brutto-Prinzip eine Aufrechnung der Nachforderung mit den Erträgen nicht zulässig ist, müssen die Mittel für die Strom-Komponente bereitgestellt werden, um die geminderte Nettozahlung auszugleichen. Der beantragte Betrag wird durch Minderaufwendungen bei den Zinsen für Kassenkredite gedeckt. Die entsprechende Umbuchung im Ergebnisplan sowie die entsprechende Minderauszahlung im Finanzplan sind im Beschlussvorschlag vorgesehen. Die Maßnahme wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt geleitet.
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- 6Liquiditätsplanung 2015Zur Vorlage · 2015/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/172 der Stadtkasse befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das Jahr 2015. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Planung zur Kenntnis nehmen. Grundlage für die regelmäßige Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2008.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die Stadt berechtigt, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufzunehmen. Für das Jahr 2015 wurde dieser Höchstbetrag auf 240 Millionen Euro festgesetzt. Zum 1. Juli 2015 belief sich der tatsächliche Bestand an Kassenkrediten auf 203 Millionen Euro. Die prognostizierte Entwicklung der Kredite ist in der Vorlage bis einschließlich Oktober aufgeführt.
Die Liquiditätsplanung umfasst die Erwartungen an künftige Ausgaben sowie Einnahmen. Die Vorlage führt die wesentlichen betraglich bedeutsamen Posten auf, weist jedoch darauf hin, dass die tatsächlichen Beträge im Jahresverlauf aufgrund unplanbarer Einnahmen oder Ausgaben von der Planung abweichen können. Ein wesentlicher Faktor bei der Kreditaufnahme ist zudem die Einschätzung der Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt, insbesondere im Hinblick auf Zinsentwicklung, Laufzeit, Fälligkeit und die Strukturierung der Kredite.
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- 7Landesgartenschau 'EMSCHERLAND 2020' Gemeinsame Bewerbung der Städte Recklinghausen, Herne, Herten, Castrop-Rauxel und der Emschergenossenschaft hier: Beschluss zur Bewerbung um die Ausrichtung der Landesgartenschau für das Jahr 2020Zur Vorlage · 2015/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Castrop-Rauxel, Herne, Recklinghausen und Herten bewerben sich gemeinsam mit der Emschergenossenschaft um die Ausrichtung der Landesgartenschau „Emscherland 2020“. Die Bewerbung, die am 1. September 2015 beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden soll, basiert auf einer Machbarkeitsstudie sowie einem Finanzierungskonzept der Emschergenossenschaft. Ziel des Vorhabens ist es, den Abschluss des Emscherumbaus thematisch aufzugreifen und die Entwicklung der Flusslandschaft entlang der Emscher durch verschiedene Entwicklungsschwerpunkte wie Wasser-, Stadt- und Industriegärten zu begleiten.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat der Bewerbung unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Die finanzielle Beteiligung der Stadt am Investitionshaushalt soll auf maximal 48.400 Euro begrenzt werden. Zudem beschloss der Rat, das finanzielle Risiko aus dem Durchführungshaushalt zu begrenzen, indem die Stadt lediglich einen Anteil von 1 % an der geplanten Durchführungsgesellschaft übernimmt und sich auf eine Verpflichtung zum Verlustausgleich in dieser Höhe beschränkt. Die Gründung der Gesellschaft soll unter Beteiligung der Emschergenossenschaft, des Regionalverbandes Ruhr, der LAGL und der vier Bewerberstädte erfolgen. Die Deckung der konsumptiven Aufwendungen für den Haushaltssanierungsplan soll durch Aufwandsreduzierungen bei Geschäftsaufwendungen innerhalb der Verwaltung erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist zudem die Zustimmung der Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|20150813083926|20150813083953|20150813084008|20150813084028|20150813084046|20150813084109|20150813084142|20150813084157|20150814105518
- 7.aAntrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP vom 24.08.2015 hier: Ergänzungsantrag Landesgartenschau ´EMSCHERLAND 2020´Zur Vorlage · 2015/209 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2015/209 befasst sich mit einem Ergänzungsantrag zur Landesgartenschau „EMSCHERLAND 2020“. Der Antrag wurde am 24. August 2015 von den Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 25. August 2015 sowie im Rat der Stadt am 27. August 2015 vorgesehen. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Antrag zu erwarten. Der Beschlussvorschlag orientiert sich inhaltlich an den im Antrag formulierten Forderungen der beteiligten Fraktionen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 8Fortschreibung des Zentren- und EinzelhandelskonzeptesZur Vorlage · 2015/185 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung bereitet die Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für Castrop-Rauxel vor. Ein entsprechender Beschluss des Rates aus dem Jahr 2009 sah vor, das Konzept regelmäßig, spätestens jedoch nach einem Zeitraum von fünf Jahren, zu aktualisieren.
Für die Durchführung der anstehenden Überarbeitung ist die Beauftragung eines externen Gutachterbüros geplant. Die entsprechenden Verfahren zur Ausschreibung sowie zur Vergabe des Auftrags befinden sich derzeit in der Vorbereitung. Der Auftrag umfasst dabei die Einbindung verschiedener Akteure in begleitende Arbeitskreise, darunter die Industrie- und Handelskammer (IHK), lokale Werbegemeinschaften sowie die Lokalpolitik.
Die Fertigstellung des aktualisierten Zentren- und Einzelhandelskonzeptes ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Die vorliegende Sitzungsvorlage dient dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme des Sachverhalts. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Maßnahme angezeigt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung, des Betriebsausschusses 3 sowie des Haupt- und Finanzausschusses im August 2015 vorgesehen.
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- 9Soziale Stadt HabinghorstZur Vorlage · 2015/191 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel hat für das Projekt „Soziale Stadt Habinghorst“ eine Verlängerung der Förderperiode für die Jahre 2015 und 2016 durch die Bezirksregierung Münster erwirkt. Im Rahmen der Vorlage 2015/191 wird dem Rat der Stadt ein Rückblick auf die finanziellen Ergebnisse der ersten Förderperiode, die von Dezember 2010 bis Juni 201、5 reichte, vorgelegt.
Die Dokumentation umfasst verschiedene Zuwendungsbescheide, die im Zeitraum zwischen 2010 und 2014 durch die Verwaltung beantragt und durch die Bewilligungsbehörde genehmigt wurden. Die Vorlage stellt die ursprünglich geplanten Kosten den tatsächlich verausgabten Beträgen gegenüber. Dabei werden sowohl investive bauliche Maßnahmen als auch konsumtive Maßnahmen aufgeführt, darunter Projekte zur Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, die Gestaltung der Grünen Achse Habinghorst, Lichtkonzepte für die Lange Straße sowie die Einrichtung eines Stadtteilmanagements.
Die Auswertung zeigt unterschiedliche finanzielle Entwicklungen innerhalb der Einzelprojekte. Während bei einigen Maßnahmen Einsparungen erzielt wurden, etwa im Bereich der Stadtteilmütter oder der Planung von Spielorten, kam es bei anderen Projekten zu Kostenveränderungen. So führten die Verlängerung des Stadtteilmanagements und die Nutzung von Mitteln zur Deckung anderer Projekte zu Verschiebungen in der Budgetplanung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorliegenden Informationen zu den finanziellen Ergebnissen des betrachteten Förderzeitraums zur Kenntnis nimmt.
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- 10Soziale Stadt Habinghorst hier: FassadenprogrammZur Vorlage · 2015/187 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Einführung eines Fassadenprogramms im Programmgebiet „Soziale Stadt Habinghorst“. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird der Rat der Stadt dazu angehalten, die Richtlinien für die Gestaltung von Hausflächen zu beschließen. Ziel der Maßnahme ist es, die Eigentümer bei der Aufwertung von Fassaden finanziell und beratend zu unterstützen, um das Erscheinungsbild des Stadtteils, insbesondere im Bereich der Lange Straße, zu verbessern und die Attraktivität als Wohn- und Einzelhandelsstandort zu steigern.
Die Zuwendungen werden auf Grundlage von Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eines Förderbescheids der Bezirksregierung Münster gewährt. Gefördert werden können private Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgebäuden, sofern die Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung des Stadtbildes führen. Zu den förderfähigen Leistungen gehören die Renovierung und Restaurierung von Außenwänden, die Reinigung, das Verputzen sowie die Instandsetzung von Stuck oder Ornamenten. Auch Kosten für notwendige Einrüstungen und fachliche Beratung sind abgedeckt.
Eine Förderung ist ausgeschlossen für Maßnahmen, die bereits vor der Bewilligung begonnen wurden, für reine Wärmedämmungen sowie für Leistungen, die durch andere Programme bereits gefördert werden. Zudem dürfen die Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Der Förderzeitraum ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Stadt unter Berücksichtigung der Haushaltslage.
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- 11Entsendung delegierter Integrationsratsmitglieder zum Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA)Zur Vorlage · 2015/171 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/171 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Übernahme von Fahrtkosten für die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates zu Gremiensitzungen der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA).
Der Integrationsrat hat für die Sitzungen des Hauptausschusses der LAGA sowie für die Mitgliederversammlung der LAGA Delegierte und Ersatzdelegierte bestimmt. Da der Austausch mit der Landesarbeitsgemeinschaft für die lokale Arbeit des Integrationsrates als erforderlich eingestuft wird, soll die Stadt Castrop-Rauxel die anfallenden Reisekosten erstatten. Die Sitzungen des LAGA-Hauptausschusses finden zweimal jährlich an wechselnden Orten in Nordrhein-Westfalen statt, während die Mitgliederversammlung jährlich abgehalten wird.
Da der Integrationsrat über keine eigenständige Entscheidungskompetenz bei finanziellen Auswirkungen verfügt, liegt die Entscheidung über die Übernahme der Fahrtkosten und Sitzungsgelder beim Haupt- und Finanzausschuss. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 250 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Ergebnisplan vorgesehen, wobei die Sachaufwendungen für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils mit 250 Euro veranschlagt sind. Die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung ist für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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- 12Anfragen der Ratsmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Vortrag des Kreisdirektors Butz zum Thema newParknicht öffentlich
- 2Sachstandsbericht zur Flüchtlingsthematiknicht öffentlich
- 3Verkauf eines städtischen Grundstückesnicht öffentlich
- 4Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten des Technischen Beigeordneten Heiko Dobrindtnicht öffentlich
- 5Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 6Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich