Die Sitzungsvorlage 2015/173 des Kommunalwahlausschusses befasst sich mit der Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Castrop-Rauxel, die für den 13. September 2015 angesetzt ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kommunalwahlausschuss jene Wahlvorschläge zulässt, die vom Wahlleiter im Rahmen der Vorprüfung als zulässig befunden wurden.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes müssen Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl, in diesem Fall am 27. Juli 2015, bis 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingereicht werden. Nach dem Eingang prüft der Wahlleiter die Unterlagen auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen des Kommunalwahlrechts. Die Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Vorschläge erfolgt durch den Kommunalwahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung spätestens am 39. Tag vor der Wahl.
Ein Wahlvorschlag muss zurückgewiesen werden, wenn die Einreichung verspätet erfolgte, die formalen Anforderungen nicht vollständig erfüllt sind oder eine Unzulässigkeit aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen vorliegt. Zu der Sitzung sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge einzuladen, wobei diese vor einer Entscheidung zu Mängeln angehört werden müssen. Im Falle einer Zurückweisung kann innerhalb von drei Tagen nach der Bekanntgabe durch die Vertrauensperson oder die Aufsichtsbehörde Beschwerde beim Wahlausschuss des Kreises Recklinghausen eingelegt werden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.