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Sitzungsvorlage

Niederschrift der Beschlüsse des Kommunalwahlausschusses; Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin

2015/163 Kommunalwahlausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Kommunalwahlausschusses am 28. Juli 2015 liegt ein Beschlussvorschlag zur Besetzung der Schriftführungsfunktionen vor. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift erstellt werden muss. Diese Niederschrift ist durch den Vorsitzenden sowie durch eine vom Ausschuss zu bestellende Schriftführerin oder einen Schriftführer zu unterzeichnen.

Da der Bereich Rechts- und Ratsangelegenheiten für die Geschäftsführung des Kommunalwahlausschusses zuständig ist, schlägt die Verwaltung vor, die Aufgaben der Schriftführung an Mitarbeiterinnen aus diesem zuständigen Bereich zu übertragen. Der vorliegende Beschluss sieht vor, eine Mitarbeiterin des Bereichs Rechts- und Ratsangelegenheiten zur Schriftführerin und eine weitere Mitarbeiterin zur stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bestellung erwartet.

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