86. Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Verkehrszählungen in der Altstadt
- 4Öffnung der Fußgängerzone für den RadverkehrZur Vorlage · 2015/292 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/292 befasst sich mit der Fortführung der Regelung zur Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr in Castrop-Rauxel. Nachdem der Rat der Stadt und der Betriebsausschuss 1 im Frühjahr 2015 beschlossen hatten, das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern von einer zeitlich begrenzten Regelung auf eine ganztägige Freigabe umzustellen, war eine sechsmonatige Erprobungsphase vorgesehen. Die entsprechende Beschilderung wurde bereits im April 2015 angepasst.
Die Verwaltung schlägt nun vor, die aktuelle Regelung bis auf Weiteres beizubehalten. Als Grundlage für diesen Vorschlag dienen die Rückmeldungen der örtlichen Polizei, des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sowie des Unternehmens CASConcept. Alle angefragten Stellen sprachen sich in Stellungnahmen für die Beibehaltung der jetzigen Regelung aus. Ergänzend dazu hat die Verwaltung Beobachtungen und Zählungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Zahl der durchfahrenden Radfahrer nach der Freigabe zugenommen hat, während keine nennenswerten Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern registriert wurden.
Demgegenüber steht eine schriftliche Stellungnahme des Arbeitskreises Bürgerfreundliche Altstadt, der sich gegen die ganztägige Freigabe ausspricht. In der Begründung werden die Geschwindigkeit der Radfahrer sowie das häufige Benutzen der Klingel angeführt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Beibehaltung der Regelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag zur Beibehaltung der Regelung liegt dem Betriebsausschuss 1 zur Beratung vor.
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Hauptdokument|20151104081712|20151104081718|20151104081726|20151104081731
- 5Bebauungsplan Nr. 213 Planbereich „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2015/266 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 213 für das Plangebiet „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats für jedermann einsehbar sein.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin, nördlich der Westhofenstraße und in der Nähe des Neuroder Platzes. Es umfasst eine Fläche von insgesamt 9.172 m², bestehend aus den Flurstücken 45, 331 und 333 der Gemarkung Castrop. Die Fläche wurde in der Vergangenheit als Grabeland genutzt und liegt derzeit brach. Die geplante Entwicklung sieht eine Nachverdichtung im Innenbereich vor, um eine wohnbauliche Nutzung zu ermöglichen, ohne zusätzliche landschaftlich wertvolle Flächen in Anspruch zu nehmen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von etwa 17 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern, wobei die Bebauung an der Grenze zum angrenzenden katholischen Friedhof aufgelockert gestaltet werden soll. Die Ausrichtung des Projekts ist primär auf Familien ausgelegt, da die unmittelbare Nähe zur Cottenburgschule sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und bestehende soziale Infrastrukturen gegeben sind. Durch die Nutzung der Fläche im Siedlungszusammenhang sollen vorhandene Einrichtungen besser ausgelastet werden. Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ergab keine Verbotstatbestände für das Vorhaben. Die Planung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20151026132528|20151020092657|20151020092719|20151029113808|20151028130215|20151020092403|20151020092432|20151020092517|20151020092546|20151020092609|20151020092637
- 6Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 7Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 8Antrag der Fraktion Die Linke vom 01.10.2015 Energiewende und KlimaschutzZur Vorlage · 2015/246 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2015/246 befasst sich mit dem Thema Energiewende und Klimaschutz. Es handelt sich dabei um einen Antrag der Fraktion Die Linke, der am 1. Oktober 2015 gestellt wurde.
Der Antrag ist für die Sitzung des Umweltausschusses am 17. November 2015 vorgesehen. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags. Die Vorlage wurde von einem Fraktionsvorsitzenden sowie einem sachkundigen Bürger im Umweltausschuss unterzeichnet.
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- 9Umweltschutzpreis 2015 der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2015/269 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/269 befasst sich mit der Vergabe des Umweltschutzpreises der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2015. Der Wettbewerb, der mit Unterstützung der RWE Deutschland AG durchgeführt wird, dient der Honorierung von Beiträgen zum effizienten Energieeinsatz, zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zur Verbesserung der Umweltbedingungen. Für die Preisgelder steht ein Gesamtbetrag von 5.000 Euro zur Verfügung.
Bis zum Meldeschluss am 1. Oktober 2015 gingen neun Wettbewerbsbeiträge beim Umweltressort des Technischen Beigeordneten ein. Eine Jury, die sich aus Mitgliedern der im Umweltausschuss vertretenen Parteien zusammensetzt, hat die Verteilung der Preise festgelegt. Der Beschluss sieht die Auslobung eines ersten Preises in Höhe von 1.000 Euro für den Arbeitskreis bürgerfreundliche Repair-Cafe Altstadt vor. Der zweite Preis über 800 Euro geht an das Projekt „Actionbound im Grutholz“ der Martin-Luther-King-Schule.
Fünf Projekte wurden mit dem dritten Preis jeweils mit 600 Euro ausgezeichnet. Hierzu zählen die Projekte „Lebensräume schaffen und bewerten“ sowie der „Neigungskurs Schulgarten“ der EBG, die Gestaltung eines Naturerlebnisgartens der Elisabethschule, ein Projekt zur Umwelterziehung der Marktschule Ickern sowie ein Projekt zur Bedeutung der Bienen der Grundschule Alter Garten. Zudem wird ein Anerkennungspreis in Höhe von 200 Euro an den Angel- und Gewässerschutzverein der Pacht- und Gewässerschutzvereinigung DoCas-Blinker 1982 e.V. vergeben. Die Preisverleihung findet durch den Oberbürgermeister, die Vorsitzende des Umweltausschusses und Vertreter der RWE Deutschland AG statt.
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- 10Umsetzungsstand Sanierung der Deponie BrandheideZur Vorlage · 2015/264 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/264 informiert über den aktuellen Umsetzungsstand der Sanierung der Altablagerung Brandheide in Castrop-Rauxel. Die zwischen 1959 und 1972 genutzte Deponie umfasst Hausmüll, Boden, Bauschutt sowie teerbehaftete Abfälle. Da der Standort zum Zeitpunkt der Ablagerung nicht den technischen Sicherungsstandards unterlag, besteht nach Untersuchungen der zuständigen Kreisordnungsbehörde eine Gefahr für das Grundwasser und den im Deponiebereich verlaufenden Bach. Die Stadt Castrop-Rauxel ist aufgrund ihrer Rolle als ehemalige Betreiberin und Grundstückseigentümerin für die Sanierung gemäß Bundesbodenschutzgesetz verantwortlich.
Auf Basis eines modifizierten Sanierungskonzepts wurde ein Sanierungsplan erstellt, der in zwei Stufen unterteilt ist. Die erste Sanierungsstufe umfasst bautechnische Maßnahmen zur hydraulischen Trennung von Gewässer und Sickerwasser, die Errichtung einer Tiefendränage sowie die Einrichtung einer adsorptiven Reinigungseinheit. Zudem ist die Minderung der Sickerwasserneubildung durch die Optimierung des Pflanzenbestandes vorgesehen. Nach einer etwa zweijährigen Monitoring-Phase zur Erfassung der Sickerwasserqualität wird über die Notwendigkeit einer zweiten Sanierungsstufe entschieden, welche weitere Maßnahmen zur Sickerwasserbehandlung und Grundwasserdränage beinhalten kann.
Zusätzlich sind Maßnahmen zur Offenlegung und Wiederherstellung des Mühlenbachs geplant, für die bereits Fördermittel aus dem Ökologieprogramm Emscher-Lippe bewilligt wurden. Diese Maßnahmen dienen der ökologischen Aufwertung von Feuchtstandorten und dem Biotopverbund. Der Umweltausschuss soll den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen.
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- 11Klimawochen Ruhr 2016Zur Vorlage · 2015/267 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/267 befasst sich mit der Planung der „Klimawochen Ruhr 2016“. Im Rahmen der KlimaExpo.NRW, die vom Land Nordrhein-Westfalen initiiert wurde, ist für das Jahr 2016 vorgesehen, dass sich verschiedene Kommunen zu gemeinsamen Projekten zusammenschließen. Die Koordination dieser Kampagne erfolgt durch den Regionalverband Ruhr (RVR).
Für den Kreis Recklinghausen wurde unter der Federführung der Kreisverwaltung eine gemeinsame Projektwoche für die 24. Kalenderwoche, konkret vom 13. bis 19. Juni 2016, festgelegt. Neben den gemeinsamen Aktivitäten besteht die Möglichkeit für die einzelnen Kommunen, eigene Projekte in diesem Zeitraum durchzuführen. Für die Zusammenschlüsse der Städte ist eine Mikroförderung von maximal 1.500 Euro vorgesehen.
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Woche sind die Veranstaltungen am 16. und 17. Juni 2016 im Kreishaus Recklinghausen. Dort soll das Planspiel „Südsicht – Ein klimapolitischer Perspektivwechsel“ durchgeführt werden. Mit Unterstützung der Länderarbeitsgemeinschaft 21 (LAG 21) sollen Auszubildende aus den teilnehmenden Städten des Kreises Recklinghausen die Folgen des Klimawandels für Entwicklungs- und Schwellenländer aus der Perspektive von Ratsmitgliedern eines südlichen Landes untersuchen. Zudem ist geplant, mindestens eine weitere Aktion zum Thema Klimaschutz direkt in Castrop-Rauxel auszurichten. Der Umweltausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 12Energieberatung im Quartier, weitere Planungen in 2016Zur Vorlage · 2015/268 · Sitzungsvorlage
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Der Umweltausschuss empfiehlt dem Energiebeirat, für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von 2.000 Euro bereitzustellen, um eine zweite Kampagne für Quartiersberatungen durchzuführen. Die Finanzierung soll über den Energiefonds erfolgen.
Grundlage der Vorlage ist die Durchführung einer ersten Aktion im Frühjahr und Sommer 2015, die im Rahmen des Masterplans Energiewende unterstützt wurde. Ziel dieser Maßnahmen ist es, durch objektbezogene Energieberatungen der Verbraucherzentrale NRW die CO2-Emissionen im Privathaushaltbereich zu reduzieren. Im Rahmen der ersten Kampagne wurde ein spezifisches Gebiet, das Quartier Castroper Holz, ausgewählt, um Haus- und Wohnungseigentümer für energetische Sanierungen zu sensibilisieren. Die Stadt Castrop-Rauxel beteiligte sich an den Beratungskosten mit einem Zuschuss von 30 Euro pro Beratung, wobei die Anzahl der geförderten Beratungen auf 30 begrenzt war.
Die geplante zweite Kampagne im Jahr 2016 soll die Beratungen durch die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW fortsetzen. Die Gesamtkosten für die neue Maßnahme werden inklusive der logistischen und verwaltungstechnischen Aufwendungen auf 2.000 Euro geschätzt. Zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Verbraucherzentrale NRW soll hierzu eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, die eine zeitlich und örtlich begrenzte Beratung in einem ausgewählten Quartier regelt. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Haushalte wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 14Anfragen der Ausschussmitglieder
- 1Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich